Katholisch Leben: The Jesus Brothers!

Aufbruch und Erneuerung

Was ist ein Laie aus kirchlicher Sicht?

"Laie ist nun nach dem Verständnis des Konzils jeder glaubende Christ, der durch das Sakrament der Taufe Glied am Leib Christi ist, der in Gemeinschaft mit der Kirche steht und dem kein sakramentales Amt übertragen wurde."

(Quelle: http://www.bistum-regensburg.de/borpage001188.asp)

Laien

Wir alle sind Glieder des Leibes Christi - der Kirche. Als solche haben wir unterschiedliche Charismen (griechisch für Gnadengaben, siehe auch 1 Kor 12,7; 14,26). Diese Gnadengaben sind aber nie für uns alleine gedacht, sondern im Verbund mit der Gemeinde zu sehen.

Das Wort "Laie" werden wir im Neuen Testament nicht finden. Wir alle sind auserwählt: "ihr aber seid ein auserwähltes Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein Volk, das sein besonderes Eigentum werde..." (1 Petr 2,9). Dieser Vers bezieht sich auf das Versprechen, das Gott Mose am Sinai gegeben hat (Ex 19,5 f.). Und dieses Versprechen, diese Zusage gilt für das gesamte Volk Gottes.

Die frühe Kirche kennt also keinen Unterschied zwischen Laien und Priestern - eher einen zwischen den Christen als das neue Volk Gottes und der Welt, zu der sie als Kirche im Widerspruch stehen. Unsere Berufung als Gläubige und als Kirche ist es, Zeugnis in dieser Welt vom Reich Gottes zu geben und die Gute Nachricht zu verkünden. Auch wenn wir nicht von dieser Welt sind, sind wir doch in sie hinein gerufen.

Diese Gute Nachricht, dieses Wort Gottes und diese Boschaft Christi gilt für alle Menschen. Dementsprechend predigten die Kirchenväter für alle Christen, ohne hier irgendwelche Gruppen zu betonen.

Gleichwohl steht das Priester- und Bischofsamt auf solider biblischer Basis. Genauso wie jeder einzelne Gläubige seine unterschiedlichen Gaben und Talente hat, haben dies die Priester und Bischöfe - und sie haben ihre Gnadengaben im kirchlichen Amt verwirklicht - zum Wohle der Kirche und aller Gläubigen. Eine Herde ohne Hirten kommt nicht weit - sie verirrt sich und stürzt in den Abgrund.

Allerdings kommt auch eine Hirte ohne Herde nicht weit. Dessen sollten sich beide Parteien bewusst sein und sich auf ihre eigene Rolle und Aufgabe im Leib Christi konzentrieren, ohne dabei zu schauen, was andere machen - oder nicht machen.

Seit dem 2. Vatikanischen Konzil ist uns allen bewusst, dass die gesamte Kirche sowohl lehrende als auch lernende Kirche ist - was aber der Autorität von Bischöfen und Priestern keinen Abbruch tut (und das vergessen wir leider allzu oft). Sie sind unsere geistlichen "Väter", die uns führen und leiten - nicht, weil sie uns gerne herumkommandieren, sondern weil sie uns lieben und wissen, wohin es führt, wenn man vom Weg abweicht.

 

Diese Unterweisungen der Kirchenväter enthielten unter anderem folgende Punkte:

- Die Taufe verpflichtet jeden Christen zu einem Leben, das seinem Glauben entspricht und so Vollkommenheit anzustreben. Christ ist man nicht nur auf dem Papier, sondern unser ganzes Leben soll Zeugnis geben von der Liebe Jesu Christi.

- Berufung eines Christen ist auch das Martyrium. Dies bedeutet keineswegs zwangsweise gleich Folter und Tod, sondern bedeutet zunächst "Zeugnis". Und so waren die ersten Märtyrer auch Laien und keineswegs nur Christen mit besonderen Ämtern. Auch war selbst bei denen, die hingerichtet wurden, nicht alleine ihr erlittener Tod ausschlaggebend, sondern ihr vorbildliches Leben!

- Unsere vorrangige Aufgabe ist es nicht, die evangelischen Räte der Armut, Keuschheit und des Gehorsams zu erfüllen (so wertvoll diese auch sind!). Die vorrangige Aufgabe eines jeden Christen ist es, Gott, den Nächsten und sich selbst zu lieben!

- Die "Kurzversion" christlichen Lebens ist im Vaterunser sowie in der Bergpredigt zu finden.

 

Alle Christen haben also eine Aufgabe und sind als solche berufen, schon bald aber gibt es hier Unterschiede. Im Klemensbrief 40,9 (ca. 95) liest man zum ersten Mal von "laikos" - ein Wort, das für einfache Christen gebraucht wurde (im Gegensatz zu den Presbytern und Diakonen, die Ämter inne hatten). Erst im 3. Jahrhundert ist dieser Unterschied dann allgemein üblich, wenngleich er hier noch nicht die Rechtsfolgen sowie Folgen sozialer Art wie in späterer Zeit hat.

(Quelle: http://www.fernkurswuerzburg.de/)

(in Vorbereitung)

 

kathpedia.com: Laie

Als Ausdruck erscheint Laie (λαικός) zum ersten Mal im Klemensbrief (40,6) aus dem Jahre 96 und bezeichnet dort einen einfachen Gläubigen im Unterschied zu einem Diakon oder Presbyter.

Der Begriff Laie dient demnach in erster Linie zur Unterscheidung und nicht zur Ausgrenzung. Der Wortstamm liegt im griechischen Wort λαός (=Volk) und bezeichnet demnach einen zum Volk gehörenden (λαικός). Im Laufe der Geschichte hat die Bezeichnung Laie eine zum Teil diskriminierende Bedeutung bekommen, indem sie mit Nichtfachmann, und dies wohl auf dem Hintergrund dessen, dass im Mittelalter vorwiegend die Geistlichkeit gebildet war, gleichgesetzt wurde. Dennoch kann die Definition aus dem Jahre 96 heute zur Grundlage eines Neuanfangs in der Beziehung zwischen Laien und Klerikern werden. In der Gestalt spricht das II. Vatikanische Konzil dem Laien eine wichtige Aufgabe zu, wenn es sagt: Denn das Apostolat der Laien, das in deren christlicher Berufung selbst seinen Ursprung hat, kann in der Kirche niemals fehlen.

Das Konzil hat mit besonderer Sorgfalt in Lumen gentium und ergänzenden Dokumenten (insb. Apostolicam actuositatem) hervorgehoben, dass die Taufe den Christgläubigen bereits im vollgültigen Sinne mit einem unverlierbaren Anteil am Priestertum Christi ausstattet. Somit ist auch der Laie berufen, in der Welt für das Reich Christi als Zeuge zu wirken. Die Laien sind daher, angeleitet durch das kirchliche Amt, aber aus eigenem Auftrag, dazu befugt, sich in der Lehre Christi und der Kirche zu bilden und diese weiter zu geben. Die Laien haben tätigen Anteil an der sakramentalen Wirklichkeit des christlichen Kultes und sie gehören als wirkliche Glieder des Mystischen Leibes Christi dem pilgernden Volk Gottes an.


 

Tätige Teilnahme


Diese Teilhabe der Laien an der Präsenz Christi in der Zeit bedarf jedoch der Ordnung durch das dazu berufene, besondere Amt des Bischofs, des Priesters und des Diakons. Insgesamt ist die Lehre des II. Vatikanum von der allgeminen Berufung zur Heiligkeit noch so neu, dass in vielen Weltgegenden noch keine ausgewogene Kooperation der Getauften mit den Amtsdienern geglückt ist. Häufig halten einerseits Bischöfe und Priester an ihrer Allzuständigkeit fest, neigen mitunter dazu, ihre Kompetenz vorzugsweise auf weltliche Sachbereiche zu erstrecken. Andererseits sind etablierte Laienorganisationen nicht selten dazu übergegangen, ihr Apostolat in erster Linie auf das Begehren zu konzentrieren, an der konkreten Gestaltung des kirchenamtlichen Lebens mitzuwirken, so dass ihnen die Partizipation an den Befugnissen des Klerus erstrebenswerter zu sein scheint als ihr gelebtes Priestertum mitten in der Welt außerhalb kirchlicher Personal- und Vermögensbestände.

Möglicherweise wurde bislang zu wenig bedacht, dass erst im Gegenüber zum berufenen Amt eine wirkliche Gleichheit der Königswürde aller Getauften gewährleistet ist, so wie innerhalb des Weihestandes der Bischof die Gleichheit der Priester und der Papst die Gleichheit der Bischöfe untereinander garantiert. Das jeweilige Miteinander von Haupt und Gliedern ermöglicht ein für alle gültiges Gehorsamsprinzip, im Hören auf das Wort Gottes, das allein geeignet ist, zum Allgemeinwohl der Kirche beizutragen.

Ohne die Wiederentdeckung der Taufe, als des anfänglichen Sakramentes der Einheit aller in Christus, wiedergewonnen im Bußsakrament, vervollendet in der Eucharistie, wird die Definition des Laien immer noch abhängig vom jeweiligen Amtsverständnis des Klerus bleiben, da Christus die Gnade in erster Linie durch den Klerus schenken möchte.

 

Päpstliche Schreiben

12. März 1948 Motu proprio Primo feliciter über die Belobigung und Bestätigung der weltlichen Institute (AAS XL [1948] 283-286).
12. März 1948 Apostolische Konstitution über die kanonischen Stände und weltlichen Institute zur Erlangung der christlichen Vollkommenheit.
19. März 1948 Kongregation für die Ordensleute Cum sanctissimus zur Ausführung des Motu proprio Provida mater ecclesia für die weltlichen Institute (AAS XL [1948] 293 ff).
14. Oktober 1951 Ansprache De quelle consolation an den 1. Weltkongress des katholischen Laienapostolates in Rom (AAS XLIII [1951] 784-792).
18. November 1965 Dekret Apostolicam actuositatem über das Laienapostolat (AAS LVIII [1966] 837-864).
6. Januar 1967 „Motu proprio Catholicam christi ecclesiam über die Einrichtung eines Laienrates und der Päpstlichen Studienkommission Justitia et pax – Gerechtigkeit und Frieden“: Es erlischt heute die (noch bestehende) Gesetzesschwebe hinsichtlich des Dekrets Apostolicam actuositatem des Ökumenischen Konzils (AAS LIX [1967] 25-28).
15. August 1972 Motu proprio Ministeria quadam Reform der Weihestufen (Klerikerstand mit Diakonat) und Dienste der Laien (Lektor, Akolyth) in der lateinischen Kirche neu geordnet wird; (AAS LXIV [1972] 534-540).
15. Oktober 1982 Der katholische Laie – Zeuge des Glaubens in der Schule (dt.: VAS 42).
1.- 30. Oktober 1987 VII. Ordentliche Generalversammlung der Welt-Bischofssynode zum Thema „Berufung und Sendung der Laien in Kirche und Welt" - Instrumentum laboris (dt.: VAS 78, S. 1-57).
30. Dezember 1988 Nachsynodales Apostolisches Mahnschreiben Christifideles laici zur VII. Ordentlichen Generalversammlung der Welt-Bischofssynode vom 1.-30. Oktober 1987 über die Berufung und Sendung der Laien in Kirche und Welt (AAS 81 [1989] 393-521; dt.: VAS 87; KDK 28).
15. März 1994 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Brief an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über den liturgischen Dienst der Laien (Notitiae 30].
15. August 1997 Kongregationen: für den Klerus, die Glaubenslehre, für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, die Bischöfe, für die Evangelisierung der Völker, für die Institute des gottgeweihten Lebens, Päpstlicher Räte: für die Laien, für die Interpretation von Gesetzestexten, Instruktion Ecclesia de mysterio zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester (AAS 89 [1997] 852-877.; dt.: VAS 129).

Literatur


Franz von Sales Seelenführungsbriefe an Laien
Hans Urs von Balthasar, Der Laie und der Ordensstand, Herder Verlag, Freiburg im Breisgau 1949.

(Quelle: http://www.kathpedia.com/index.php/Laien)

 

kathpedia.com: Päpstlicher Rat für die Laien

Der Päpstliche Rat für die Laien ist ein Dikasterium der Römischen Kurie, das den Papst bei der Ausübung seines höchsten Hirtenamts als Dienst zum Wohl der Universalkirche und der Teilkirchen unterstützt. Präsident des Rates ist seit dem 4. Oktober 2004 Erzbischof Stanislaw Rylko, Sekretär ist seit 25. November 2003 Bischof Josef Clemens, Untersekretär ist der Laie Prof. Guzmán Carriquiry.

 

 

Geschichte des Rates


Der Hintergrund für die Entstehung des Päpstlichen Rates für die Laien bildet die Weisung in Paragraph 26 des Konzilsdekrets Apostolicam actuositatem über das Laienapostolat. Der "Pontificium Consilium pro Laicis" wurde am 6. Januar 1967 durch das Motu proprio Catholicam Christi Ecclesiam durch Papst Paul VI. eingerichtet. Seit dem 10. Dezember 1976 ist der zunächst auf Probezeit eingerichtete Rat durch das Motu proprio Apostolatus Peragendi ein fester Bestandteil der römischen Kurie und mit der Kurienreform 1988 bestätigt worden.

 

Aufgaben


Die Aufgabe des Laienrates besteht vor allem in der Strukturierung und Förderung des Laienapostolates.

Paul VI. hat den weiten Aufgabenbereich des Dikasteriums klar abgesteckt: "Das Feld ist groß und die Herausforderung ist beträchtlich: Menschen und Kulturen evangelisieren, als Sauerteig zur Heiligung der Welt gewissermaßen von innen her beitragen, die zeitlichen Dinge mit dem Geist des Evangeliums beseelen und ordnen, damit die Welt immer mehr der Würde der Menschen als Kinder Gottes entspricht" (Paul VI., in: Insegnamenti XV (1977), 1013).

 

Präsidenten des Päpstlichen Laienrates


1967 - 1976: Kardinal Maurice Roy (kanad.), zugleich Präs. Justitia et pax
1976 - 1984: Kardinal Opilio Rossi (ital.)
1984 - 1996: Kardinal Eduardo Francisco Pironio (argent.)
1996 - 2003: Kardinal James Francis Stafford (amerik.)
seit 2003: Kardinal Stanislaw Rylko (poln.)

Kontakt


Päpstlicher Rat für die Laien
Piazza San Calisto 16
00153 Roma
vatio89@laity.va

(Quelle: http://www.kathpedia.com/index.php/P%C3%A4pstlicher_Rat_f%C3%BCr_die_Laien)

 

Was sagt das Kirchenrecht?

Lumen Gentium

DOGMATISCHE KONSTITUTION
LUMEN GENTIUM
ÜBER DIE KIRCHE

 

KAPITEL IV

DIE LAIEN

30. Nachdem die Heilige Synode von den hierarchischen Ämtern gehandelt hat, wendet sie nun bereitwillig ihre Aufmerksamkeit dem Stand jener Christgläubigen zu, die man Laien nennt. Gewiß richtet sich alles, was über das Volk Gottes gesagt wurde, in gleicher Weise an Laien, Ordensleute und Kleriker. Doch einiges gilt in besonderer Weise für die Laien, Männer und Frauen, aufgrund ihrer Stellung und Sendung. Die Grundzüge davon müssen wegen der besonderen Verhältnisse unserer Zeit eingehender erörtert werden. Die geweihten Hirten wissen sehr gut, wieviel die Laien zum Wohl der ganzen Kirche beitragen. Sie wissen ja, daß sie von Christus nicht bestellt sind, um die ganze Heilsmission der Kirche an der Welt allein auf sich zu nehmen, sondern daß es ihre vornehmliche Aufgabe ist, die Gläubigen so als Hirten zu führen und ihre Dienstleistungen und Charismen so zu prüfen, daß alle in ihrer Weise zum gemeinsamen Werk einmütig zusammenarbeiten. Wir alle müssen nämlich, "indem wir die Wahrheit in Liebe tun, in allem auf ihn hin wachsen, der das Haupt ist, Christus: von ihm her besorgt der ganze Leib, durch ein jedes hilfreiche Gelenk zusammengefügt und zusammengehalten, kräftig nach dem Maß eines jeden Teiles, das Wachstum des Leibes zum Aufbau seiner selbst in Liebe" (Eph 4,15-16).

31. Unter der Bezeichnung Laien sind hier alle Christgläubigen verstanden mit Ausnahme der Glieder des Weihestandes und des in der Kirche anerkannten Ordensstandes, das heißt die Christgläubigen, die, durch die Taufe Christus einverleibt, zum Volk Gottes gemacht und des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig, zu ihrem Teil die Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt ausüben.

Den Laien ist der Weltcharakter in besonderer Weise eigen. Die Glieder des geweihten Standes können zwar bisweilen mit weltlichen Dingen zu tun haben, sogar in Ausübung eines weltlichen Berufes. Aufgrund ihrer besonderen Erwählung aber sind sie vor allem und von Berufs wegen dem heiligen Dienstamt zugeordnet; und die Ordensleute geben durch ihren Stand ein deutliches und hervorragendes Zeugnis dafür, daß die Welt nicht ohne den Geist der Seligpreisungen verwandelt und Gott dargebracht werden kann. Sache der Laien ist es, kraft der ihnen eigenen Berufung in der Verwaltung und gottgemäßen Regelung der zeitlichen Dinge das Reich Gottes zu suchen. Sie leben in der Welt, das heißt in all den einzelnen irdischen Aufgaben und Werken und den normalen Verhältnissen des Familien- und Gesellschaftslebens, aus denen ihre Existenz gleichsam zusammengewoben ist. Dort sind sie von Gott gerufen, ihre eigentümliche Aufgabe, vom Geist des Evangeliums geleitet, auszuüben und so wie ein Sauerteig zur Heiligung der Welt gewissermaßen von innen her beizutragen und vor allem durch das Zeugnis ihres Lebens, im Glanz von Glaube, Hoffnung und Liebe Christus den anderen kund zu machen. Ihre Aufgabe ist es also in besonderer Weise, alle zeitlichen Dinge, mit denen sie eng verbunden sind, so zu durchleuchten und zu ordnen, daß sie immer Christus entsprechend geschehen und sich entwickeln und zum Lob des Schöpfers und Erlösers gereichen.

32. Die heilige Kirche ist kraft göttlicher Einrichtung in wunderbarer Mannigfaltigkeit geordnet und geleitet. "Wie wir nämlich an dem einen Leibe viele Glieder haben, die Glieder aber nicht alle den gleichen Dienst verrichten, so sind wir als viele ein einziger Leib in Christus, als einzelne aber untereinander Glieder (Röm 12,4-5).

Eines ist also das auserwählte Volk Gottes: "Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe" (Eph 4,5); gemeinsam die Würde der Glieder aus ihrer Wiedergeburt in Christus, gemeinsam die Gnade der Kindschaft, gemeinsam die Berufung zur Vollkommenheit, eines ist das Heil, eine die Hoffnung und ungeteilt die Liebe. Es ist also in Christus und in der Kirche keine Ungleichheit aufgrund von Rasse und Volkszugehörigkeit, sozialer Stellung oder Geschlecht; denn "es gilt nicht mehr Jude und Grieche, nicht Sklave und Freier, nicht Mann und Frau; denn alle seid ihr einer in Christus Jesus" (Gal 3,28 griech.; vgl. Kol 3,11).

Wenn also in der Kirche nicht alle denselben Weg gehen, so sind doch alle zur Heiligkeit berufen und haben den gleichen Glauben erlangt in Gottes Gerechtigkeit (vgl. 2 Petr 1,1). Wenn auch einige nach Gottes Willen als Lehrer, Ausspender der Geheimnisse und Hirten für die anderen bestellt sind, so waltet doch unter allen eine wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi. Der Unterschied, den der Herr zwischen den geweihten Amtsträgern und dem übrigen Gottesvolk gesetzt hat, schließt eine Verbundenheit ein, da ja die Hirten und die anderen Gläubigen in enger Beziehung miteinander verbunden sind. Die Hirten der Kirche sollen nach dem Beispiel des Herrn einander und den übrigen Gläubigen dienen, diese aber sollen voll Eifer mit den Hirten und Lehrern eng zusammenarbeiten. So geben alle in der Verschiedenheit Zeugnis von der wunderbaren Einheit im Leibe Christi: denn gerade die Vielfalt der Gnadengaben, Dienstleistungen und Tätigkeiten vereint die Kinder Gottes, weil "dies alles der eine und gleiche Geist wirkt" (1 Kor 12,11).

Wie die Laien aus Gottes Herablassung Christus zum Bruder haben, der, obwohl aller Herr, doch gekommen ist, nicht um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen (vgl. Mt 20,28), so haben sie auch die geweihten Amtsträger zu Brüdern, die in Christi Autorität die Familie Gottes durch Lehre, Heiligung und Leitung so weiden, daß das neue Gebot der Liebe von allen erfüllt wird. Daher sagt der heilige Augustinus sehr schön: "Wo mich erschreckt, was ich für euch bin, da tröstet mich, was ich mit euch bin. Für euch bin ich Bischof, mit euch bin ich Christ. Jenes bezeichnet das Amt, dieses die Gnade, jenes die Gefahr, dieses das Heil." (112)

33. Die im Volk Gottes versammelten und dem einen Leibe Christi unter dem einen Haupt eingefügten Laien sind, wer auch immer sie sein mögen, berufen, als lebendige Glieder alle ihre Kräfte, die sie durch das Geschenk des Schöpfers und die Gnade des Erlösers empfangen haben, zum Wachstum und zur ständigen Heiligung der Kirche beizutragen.

Der Apostolat der Laien ist Teilnahme an der Heilssendung der Kirche selbst. Zu diesem Apostolat werden alle vom Herrn selbst durch Taufe und Firmung bestellt. Durch die Sakramente, vor allem durch die heilige Eucharistie, wird jene Liebe zu Gott und den Menschen mitgeteilt und genährt, die die Seele des ganzen Apostolates ist. Die Laien sind besonders dazu berufen, die Kirche an jenen Stellen und in den Verhältnissen anwesend und wirksam zu machen, wo die Kirche nur durch sie das Salz der Erde werden kann113. So ist jeder Laie kraft der ihm geschenkten Gaben zugleich Zeuge und lebendiges Werkzeug der Sendung der Kirche selbst "nach dem Maß der Gabe Christi" (Eph 4,7).

Außer diesem Apostolat, das schlechthin alle Christgläubigen angeht, können die Laien darüber hinaus in verschiedener Weise zu unmittelbarerer Mitarbeit mit dem Apostolat der Hierarchie berufen werden114, nach Art jener Männer und Frauen, die den Apostel Paulus in der Verkündigung des Evangeliums unterstützten und sich sehr im Herrn mühten (vgl. Phil 4,3; Röm 16,3ff). Außerdem haben sie die Befähigung dazu, von der Hierarchie zu gewissen kirchlichen Ämtern herangezogen zu werden, die geistlichen Zielen dienen.

So obliegt allen Laien die ehrenvolle Bürde, dafür zu wirken, daß der göttliche Heilsratschluß mehr und mehr alle Menschen aller Zeiten und überall auf der Erde erreiche. Es soll daher auch ihnen in jeder Hinsicht der Weg offenstehen, nach ihren Kräften und entsprechend den Zeitbedürfnissen am Heilswirken der Kirche in tätigem Eifer teilzunehmen.

34. Da der ewige Hohepriester Christus Jesus auch durch die Laien sein Zeugnis und seinen Dienst fortsetzen will, macht er sie durch seinen Geist lebendig und treibt sie unaufhörlich an zu jedem guten und vollkommenen Werk.

Denen nämlich, die er mit seinem Leben und seiner Sendung innigst verbindet, gibt er auch Anteil an seinem Priesteramt zur Ausübung eines geistlichen Kultes zur Verherrlichung Gottes und zum Heil der Menschen. Deshalb sind die Laien Christus geweiht und mit dem Heiligen Geist gesalbt und dadurch wunderbar dazu berufen und ausgerüstet, daß immer reichere Früchte des Geistes in ihnen hervorgebracht werden. Es sind nämlich alle ihre Werke, Gebete und apostolischen Unternehmungen, ihr Ehe- und Familienleben, die tägliche Arbeit, die geistige und körperliche Erholung, wenn sie im Geist getan werden, aber auch die Lasten des Lebens, wenn sie geduldig ertragen werden, "geistige Opfer, wohlgefällig vor Gott durch Jesus Christus" (1 Petr 2,5). Bei der Feier der Eucharistie werden sie mit der Darbringung des Herrenleibes dem Vater in Ehrfurcht dargeboten. So weihen auch die Laien, überall Anbeter in heiligem Tun, die Welt selbst Gott.

35. Christus, der große Prophet, der durch das Zeugnis seines Lebens und in Kraft seines Wortes die Herrschaft des Vaters ausgerufen hat, erfüllt bis zur vollen Offenbarung der Herrlichkeit sein prophetisches Amt nicht nur durch die Hierarchie, die in seinem Namen und in seiner Vollmacht lehrt, sondern auch durch die Laien. Sie bestellt er deshalb zu Zeugen und rüstet sie mit dem Glaubenssinn und der Gnade des Wortes aus (vgl. Apg 2,17-18; Offb 19,10), damit die Kraft des Evangeliums im alltäglichen Familien- und Gesellschaftsleben aufleuchte. Sie zeigen sich als Söhne der Verheißung, wenn sie stark in Glauben und Hoffnung den gegenwärtigen Augenblick auskaufen (vgl. Eph 5,16; Kol 4,5) und die künftige Herrlichkeit in Geduld erwarten (vgl. Röm 8,25). Diese Hoffnung sollen sie aber nicht im Inneren des Herzens verbergen, sondern in ständiger Bekehrung und im Kampf "gegen die Weltherrscher dieser Finsternis, gegen die Geister des Bösen" (Eph 6,12) auch durch die Strukturen des Weltlebens ausdrücken.

Wie die Sakramente des Neuen Bundes, durch die das Leben und der Apostolat der Gläubigen genährt werden, einen neuen Himmel und eine neue Erde (vgl. Offb 21,1) vorbilden, so werden die Laien gültige Verkünder des Glaubens an die zu erhoffenden Dinge (vgl. Hebr 11,1), wenn sie mit dem Leben aus dem Glauben ohne Zögern das Bekenntnis des Glaubens verbinden. Diese Evangelisation, das heißt die Verkündigung der Botschaft Christi durch das Zeugnis des Lebens und das Wort, bekommt eine eigentümliche Prägung und besondere Wirksamkeit von da her, daß sie in den gewöhnlichen Verhältnissen der Welt erfüllt wird.

In dieser Aufgabe erscheint als besonders wertvoll jener Lebensstand, der durch ein besonderes Sakrament geheiligt wird, das Ehe- und Familienleben. Dort gibt es eine hervorragende Übung und Schule des Laienapostolates, wo die christliche Religion die ganze Einrichtung des Lebens durch dringt und von Tag zu Tag mehr umbildet. Dort haben die Eheleute ihre eigene Berufung, sich gegenseitig und den Kindern den Glauben und die Liebe Christi zu bezeugen. Die christliche Familie verkündet mit lauter Stimme die gegenwärtige Wirkkraft des Gottesreiches, besonders aber auch die Hoffnung auf das selige Leben. So überführt sie durch Beispiel und Zeugnis die Welt der Sünde und erleuchtet jene, die die Wahrheit suchen.

Daher können und müssen die Laien, wenn auch den zeitlichen Sorgen verpflichtet, eine wertvolle Wirksamkeit zur Evangelisation der Welt ausüben. Wenn nun einige von ihnen beim Mangel an geweihten Amtsträgern oder bei deren Verhinderung unter einem Verfolgungsregime nach Möglichkeit gewisse heilige Aufgaben stellvertretend erfüllen und viele von ihnen ihre ganzen Kräfte dem apostolischen Werk widmen, so müssen doch alle zur Ausweitung und zum Wachstum des Reiches Christi in der Welt mitarbeiten. Deshalb sollen die Laien sich um eine tiefere Kenntnis der geoffenbarten Wahrheit bemühen und inständig von Gott die Gabe der Weisheit erbitten.

36. Christus ist gehorsam geworden bis zum Tod. Deshalb wurde er vom Vater erhöht (vgl. Phil 2,8-9) und ging in die Herrlichkeit seines Reiches ein. Ihm ist alles unterworfen, bis er selbst sich und alles Geschaffene dem Vater unterwirft, damit Gott alles in allem sei (vgl. 1 Kor 15,27-28). Diese Gewalt teilte er seinen Jüngern mit, damit auch sie in königlicher Freiheit stehen und durch Selbstverleugnung und ein heiliges Leben das Reich der Sünde in sich selbst besiegen (vgl. Röm 6,12), aber auch Christus in den anderen dienen und ihre Brüder in Demut und Geduld zu dem König hinführen, dem zu dienen herrschen bedeutet. Der Herr will ja sein Reich auch durch die gläubigen Laien ausbreiten, das Reich der Wahrheit und des Lebens, das Reich der Heiligkeit und der Gnade, das Reich der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens (115). In diesem Reich wird auch die Schöpfung von der Knechtschaft der Vergänglichkeit befreit werden zur Freiheit der Herrlichkeit der Kinder Gottes (vgl. Röm 8,21). Eine wahrlich große Verheißung und ein großer Auftrag ist den Jüngern gegeben: "Alles ist euer, ihr aber seid Christi, Christus aber ist Gottes" (1 Kor 3,23).

Die Gläubigen müssen also die innerste Natur der ganzen Schöpfung, ihren Wert und ihre Hinordnung auf das Lob Gottes anerkennen. Sie müssen auch durch das weltliche Wirken sich gegenseitig zu einem heiligeren Leben verhelfen. So soll die Welt vom Geist Christi erfüllt werden und in Gerechtigkeit, Liebe und Frieden ihr Ziel wirksamer erreichen. In der Erfüllung dieser allgemeinen Pflicht haben die Laien einen besonderen Platz. Sie sollen also durch ihre Zuständigkeit in den profanen Bereichen und durch ihre innerlich von der Gnade Christi erhöhte Tätigkeit einen gültigen Beitrag leisten, daß die geschaffenen Güter gemäß der Ordnung des Schöpfers und im Lichte seines Wortes durch menschliche Arbeit, Technik und Kultur zum Nutzen wirklich aller Menschen entwickelt und besser unter ihnen verteilt werden und in menschlicher und christlicher Freiheit auf ihre Weise dem allgemeinen Fortschritt dienen. So wird Christus durch die Glieder der Kirche die ganze menschliche Gesellschaft mehr und mehr mit seinem heilsamen Licht erleuchten.

Außerdem sollen die Laien, auch in Zusammenarbeit, die Einrichtungen und Verhältnisse der Welt, da wo Gewohnheiten zur Sünde aufreizen, so zu heilen suchen, daß dies alles nach der Norm der Gerechtigkeit umgestaltet wird und der Ausübung der Tugenden eher förderlich als schädlich ist. Auf diese Weise erfüllen sie die Kultur und die menschlichen Leistungen mit sittlichem Wert. Gleichzeitig wird dadurch das Ackerfeld der Welt besser für den Samen des Gotteswortes bereitet, und es öffnen sich der Kirche weiter die Tore für die Verkündigung des Friedens in der Welt.

Um der Heilsökonomie selbst willen sollen die Gläubigen genau zu unterscheiden lernen zwischen den Rechten und Pflichten, die sie haben, insofern sie zur Kirche gehören, und denen, die sie als Glieder der menschlichen Gesellschaft haben. Beide sollen sie harmonisch miteinander zu verbinden suchen und daran denken, daß sie sich auch in jeder zeitlichen Angelegenheit vom christlichen Gewissen führen lassen müssen; keine menschliche Tätigkeit, auch in weltlichen Dingen nicht, läßt sich ja der Herrschaft Gottes entziehen. Heutzutage ist es aber besonders wichtig, daß diese Unterscheidung und Harmonie zugleich möglichst klar im Handeln der Gläubigen aufleuchten, damit die Sendung der Kirche den besonderen Verhältnissen der heutigen Welt voller entsprechen kann. Man muß gewiß anerkennen, daß die irdische Gesellschaft mit Recht den weltlichen Bestrebungen zugeordnet ist und darin von eigenen Prinzipien geleitet wird. Ebenso aber wird mit Recht jene unselige Lehre verworfen, die eine Gesellschaft ohne Rücksicht auf die Religion zu errichten sucht und die Religionsfreiheit der Bürger bekämpft und austilgt (116).

37. Die Laien haben wie alle Christgläubigen das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, vor allem die Hilfe des Wortes Gottes und der Sakramente, von den geweihten Hirten reichlich zu empfangen (117). Und ihnen sollen sie ihre Bedürfnisse und Wünsche mit der Freiheit und dem Vertrauen, wie es den Kindern Gottes und den Brüdern in Christus ansteht, eröffnen. Entsprechend dem Wissen, der Zuständigkeit und hervorragenden Stellung, die sie einnehmen, haben sie die Möglichkeit, bisweilen auch die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, zu erklären (118). Gegebenenfalls soll das durch die dazu von der Kirche festgesetzten Einrichtungen geschehen, immer in Wahrhaftigkeit, Mut und Klugheit, mit Ehrfurcht und Liebe gegenüber denen, die aufgrund ihres geweihten Amtes die Stelle Christi vertreten. Die Laien sollen wie alle Gläubigen das, was die geweihten Hirten in Stellvertretung Christi als Lehrer und Leiter in der Kirche festsetzen, in christlichem Gehorsam bereitwillig aufnehmen nach dem Beispiel Christi, der durch seinen Gehorsam bis zum Tode den seligen Weg der Freiheit der Kinder Gottes für alle Menschen eröffnet hat. Sie sollen auch nicht unterlassen, ihre Vorgesetzten Gott zu empfehlen, die ja wachen, um Rechenschaft für unsere Seelen zu geben, damit sie das mit Freude tun können und nicht mit Seufzen (vgl. Hebr 13,17).

Die geweihten Hirten aber sollen die Würde und Verantwortung der Laien in der Kirche anerkennen und fördern. Sie sollen gern deren klugen Rat benutzen, ihnen vertrauensvoll Aufgaben im Dienst der Kirche übertragen und ihnen Freiheit und Raum im Handeln lassen, ihnen auch Mut machen, aus eigener Initiative Werke in Angriff zu nehmen. Mit väterlicher Liebe sollen sie Vorhaben, Eingaben und Wünsche, die die Laien vorlegen, aufmerksam in Christus in Erwägung ziehen (119). Die gerechte Freiheit, die allen im irdischen bürgerlichen Bereich zusteht, sollen die Hirten sorgfältig anerkennen.

Aus diesem vertrauten Umgang zwischen Laien und Hirten kann man viel Gutes für die Kirche erwarten. In den Laien wird so der Sinn für eigene Verantwortung gestärkt, die Bereitwilligkeit gefördert. Die Kraft der Laien verbindet sich leichter mit dem Werk der Hirten. Sie können mit Hilfe der Erfahrung der Laien in geistlichen wie in weltlichen Dingen genauer und besser urteilen. So mag die ganze Kirche, durch alle ihre Glieder gestärkt, ihre Sendung für das Leben der Welt wirksamer erfüllen.

38. Jeder Laie muß vor der Welt Zeuge der Auferstehung und des Lebens Jesu, unseres Herrn, und ein Zeichen des lebendigen Gottes sein. Alle zusammen und jeder Einzelne zu seinem Teil müssen die Welt mit den Früchten des Geistes nähren (vgl. Gal 5,22), in sie hinein den Geist ausgießen, der jene Armen, Sanftmütigen und Friedfertigen beseelt, die der Herr im Evangelium seligpries (vgl. Mt 5,3-9). Mit einem Wort: "Was die Seele im Leibe ist, das sollen in der Welt die Christen sein." (120)

 

KAPITEL V

DIE ALLGEMEINE BERUFUNG ZUR HEILIGKEIT IN DER KIRCHE

39. Es ist Gegenstand des Glaubens, daß die Kirche, deren Geheimnis die Heilige Synode vorlegt, unzerstörbar heilig ist. Denn Christus, der Sohn Gottes, der mit dem Vater und dem Geist als "allein Heiliger" gepriesen wird (121), hat die Kirche als seine Braut geliebt und sich für sie hingegeben, um sie zu heiligen (vgl. Eph 5,25-26), er hat sie als seinen Leib mit sich verbunden und mit der Gabe des Heiligen Geistes reich beschenkt zur Ehre Gottes. Daher sind in der Kirche alle, mögen sie zur Hierarchie gehören oder von ihr geleitet werden, zur Heiligkeit berufen gemäß dem Apostelwort: "Das ist der Wille Gottes, eure Heiligung" (1 Thess 4,3; vgl. Eph 1,4). Diese Heiligkeit der Kirche tut sich aber in den Gnadenfrüchten, die der Heilige Geist in den Gläubigen hervorbringt, unaufhörlich kund und muß das tun. Sie drückt sich vielgestaltig in den Einzelnen aus, die in ihrer Lebensgestaltung zur Vollkommenheit der Liebe in der Erbauung anderer streben. In eigener Weise erscheint sie in der Übung der sogenannten evangelischen Räte. Diese von vielen Christen auf Antrieb des Heiligen Geistes privat oder in einer von der Kirche anerkannten Lebensform, einem Stand, übernommene Übung der Räte gibt in der Welt ein hervorragendes Zeugnis und Beispiel dieser Heiligkeit und muß es geben.

40. Der Herr Jesus, göttlicher Lehrer und Urbild jeder Vollkommenheit, hat die Heiligkeit des Lebens, deren Urheber und Vollender er selbst ist, allen und jedem einzelnen seiner Jünger in jedweden Lebensverhältnissen gepredigt: "Seid ihr also vollkommen, wie auch euer Vater im Himmel vollkommen ist" (Mt 5,48)122. Allen hat er den Heiligen Geist gesandt, daß er sie innerlich bewege, Gott aus ganzem Herzen, aus ganzer Seele, aus ganzem Gemüt und aus ganzer Kraft zu lieben (vgl. Mk 12,30), und einander zu lieben, wie Christus sie geliebt hat (vgl. Joh 13,34; 15,12). Die Anhänger Christi sind von Gott nicht kraft ihrer Werke, sondern aufgrund seines gnädigen Ratschlusses berufen und in Jesus dem Herrn gerechtfertigt, in der Taufe des Glaubens wahrhaft Kinder Gottes und der göttlichen Natur teilhaftig und so wirklich heilig geworden. Sie müssen daher die Heiligung, die sie empfangen haben, mit Gottes Gnade im Leben bewahren und zur vollen Entfaltung bringen. Vom Apostel werden sie gemahnt, zu leben, "wie es Heiligen geziemt" (Eph 5,3), und "als von Gott erwählte Heilige und Geliebte herzliches Erbarmen, Güte, Demut, Milde, Geduld" anzuziehen (Kol 3,12), und die Früchte des Geistes zur Heiligung zu zeitigen (vgl. Gal 5,22; Röm 6,22). Da wir aber in vielem alle fehlen (vgl. Jak 3,2), bedürfen wir auch ständig der Barmherzigkeit Gottes und müssen täglich beten: "Und vergib uns unsere Schuld" (Mt 6,12)123.

Jedem ist also klar, daß alle Christgläubigen jeglichen Standes oder Ranges zur Fülle des christlichen Lebens und zur vollkommenen Liebe berufen sind124. Durch diese Heiligkeit wird auch in der irdischen Gesellschaft eine menschlichere Weise zu leben gefördert. Zur Erreichung dieser Vollkommenheit sollen die Gläubigen die Kräfte, die sie nach Maß der Gnadengabe Christi empfangen haben, anwenden, um, seinen Spuren folgend und seinem Bild gleichgestaltet, dem Willen des Vaters in allem folgsam, sich mit ganzem Herzen der Ehre Gottes und dem Dienst des Nächsten hinzugeben. So wird die Heiligkeit des Gottesvolkes zu überreicher Frucht anwachsen, wie es die Kirchengeschichte durch das Leben so vieler Heiliger strahlend zeigt.

41. In den verschiedenen Verhältnissen und Aufgaben des Lebens wird die eine Heiligkeit von allen entfaltet, die sich vom Geist Gottes leiten lassen und, der Stimme des Vaters gehorsam, Gott den Vater im Geist und in der Wahrheit anbeten und dem armen, demütigen, das Kreuz tragenden Christus folgen und so der Teilnahme an seiner Herrlichkeit würdig werden. Jeder aber muß nach seinen eigenen Gaben und Gnaden auf dem Weg eines lebendigen Glaubens, der die Hoffnung weckt und durch Liebe wirksam ist, entschlossen vorangehen. Vor allem die Hirten der Herde Christi müssen nach dem Bild des ewigen Hohenpriesters, des Hirten und Bischofs unserer Seelen, heilig und freudig, demütig und kraftvoll ihr Amt ausüben, das auch für sie, wenn sie es so erfüllen, das hervorragende Mittel der Heiligung ist. Sie wurden zur Fülle des Priestertums erwählt und sind mit sakramentaler Gnade beschenkt, damit sie durch Gebet, Opfer und Verkündigung, durch jede Weise ihres bischöflichen Sorgens und Dienens vollkommen das Amt der Hirtenliebe ausüben125, nicht fürchten, ihr Leben für ihre Schafe einzusetzen, und als Vorbild für die Herde (vgl. 1 Petr 5,3) die Kirche auch durch ihr Beispiel zu täglich größerer Heiligkeit voranführen.

Die Priester sollen ähnlich wie die Ordnung der Bischöfe, um die sie einen geistlichen Kranz bilden (126), in Teilnahme an deren Amtsgnade durch Christus, den ewigen und einzigen Mittler, in täglicher Ausübung ihrer Pflicht in der Liebe zu Gott und dem Nächsten wachsen. Sie sollen das Band der priesterlichen Gemeinschaft wahren, an jedem geistlichen Gut Überfluß haben und vor allen ein lebendiges Zeugnis für Gott geben (127), als eifrige Nachahmer jener Priester, die im Laufe der Jahrhunderte in oft demütigem und verborgenem Dienst ein hervorragendes Beispiel von Heiligkeit hinterließen. Ihr Lob lebt in der Kirche Gottes. Im pflichtmäßigen Gebet und Opfer für ihre Gemeinde und das ganze Volk Gottes sollen sie erkennen, was sie tun, und nachahmen, was sie vollziehen (128). Es sollen ihnen die apostolischen Sorgen, Gefahren und Mühsale so wenig ein Hindernis sein, daß sie dadurch vielmehr zu höherer Heiligkeit emporsteigen, indem sie aus der Fülle der Kontemplation ihre Tätigkeit nähren und fördern zur Freude der ganzen Kirche Gottes. Alle Priester, und vor allem die, die auf ihren besonderen Weihetitel hin Diözesanpriester heißen, sollen bedenken, wie sehr die treue Verbundenheit und großmütige Zusammenarbeit mit ihrem Bischof zu ihrer Heiligkeit beiträgt.

An der Sendung und Gnade des Hohenpriesters haben in eigener Weise auch die Amtsträger der niederen Ordnung teil, vor allem die Diakone, die den Geheimnissen Christi und der Kirche dienen (129) und sich deshalb von jedem Laster rein bewahren, Gott gefallen und für alles Gute vor den Menschen sorgen müssen (vgl. 1 Tim 3,8-10 und 12-13). Die Kleriker, die, vom Herrn gerufen und in seinen Besitz abgesondert, sich unter der Aufsicht der Hirten auf die Aufgaben ihres Amtes vorbereiten, müssen Geist und Herz entsprechend der so erhabenen Erwählung bilden, eifrig im Gebet, glühend in Liebe, denkend, was wahr, gerecht und guten Rufes ist. Alles sollen sie zur Verherrlichung und Ehre Gottes tun. Dazu kommen jene von Gott erwählten Laien, die vom Bischof gerufen sind, sich voll dem apostolischen Wirken hinzugeben, und im Ackerfeld des Herrn mit reicher Frucht arbeiten (130).

Die christlichen Eheleute und Eltern müssen auf ihrem eigenen Weg in treuer Liebe das ganze Leben hindurch einander in der Gnade Halt und Stütze sein und die von Gott gerne empfangenen Kinder mit den christlichen Lehren und den Tugenden des Evangeliums erfüllen. So geben sie allen das Beispiel einer unermüdlichen und großmütigen Liebe, sie bauen die Bruderschaft der Liebe auf, sind Zeugen und Mitarbeiter der fruchtbaren Mutter Kirche, zum Zeichen und in Teilnahme jener Liebe, in der Christus seine Braut geliebt und sich für sie hingegeben hat (131). Ein ähnliches Beispiel wird auf andere Weise von den Witwen und Unverheirateten gegeben; auch sie können nicht wenig zur Heiligkeit und Wirksamkeit in der Kirche beitragen. Jene aber, die - oft so schwer - arbeiten, müssen durch die menschliche Arbeit sich selbst vollenden, das Wohl der Mitbürger fördern und die ganze Gesellschaft und Schöpfung höherführen. Sie sollen aber auch Christus in tätiger Liebe nachahmen, der handwerklich gearbeitet hat und immer mit dem Vater zum Heil aller wirkt. In freudiger Hoffnung soll einer des anderen Last tragen und gerade durch die tägliche Arbeit zu einer höheren, auch apostolischen Heiligkeit emporsteigen.

Die Armen, Schwachen, Kranken und von verschiedener Mühseligkeit Bedrückten oder die um der Gerechtigkeit willen Verfolgten sollen sich in besonderer Weise mit Christus in seinem Leiden für das Heil der Welt zu vereinigen wissen. Sie hat der Herr im Evangelium seliggepriesen, und "der Gott ... aller Gnade, der uns in Christus Jesus zu seiner ewigen Herrlichkeit berufen hat, wird (sie) nach kurzer Zeit des Leidens selber vollenden, stärken, kräftigen und festigen" (1 Petr 5,10).

Alle Christgläubigen also werden in ihrer Lebenslage, ihren Pflichten und Verhältnissen und durch dies alles von Tag zu Tag mehr geheiligt, wenn sie alles aus der Hand des himmlischen Vaters im Glauben entgegennehmen und mit Gottes Willen zusammenwirken und so die Liebe, mit der Gott die Welt geliebt hat, im zeitlichen Dienst selbst allen kundmachen.

42. "Gott ist die Liebe, und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm" (1 Joh 4,16). Gott aber gießt seine Liebe in unseren Herzen aus durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ist (vgl. Röm 5,5). Daher ist die erste und notwendigste Gabe die Liebe, durch die wir Gott über alles und den Nächsten um Gottes willen lieben. Damit aber die Liebe wie ein guter Same in der Seele wachse und Frucht bringe, muß jeder Gläubige das Wort Gottes bereitwillig hören und seinen Willen mit Hilfe seiner Gnade in der Tat erfüllen, an den Sakramenten, vor allem der Eucharistie, und an den gottesdienstlichen Handlungen häufig teilnehmen und sich standhaft dem Gebet, der Selbstverleugnung, dem tatkräftigen Bruderdienst und der Übung aller Tugenden widmen. Denn die Liebe als Band der Vollkommenheit und Fülle des Gesetzes (vgl. Kol 3,14; Röm 13,10) leitet und beseelt alle Mittel der Heiligung und führt sie zum Ziel132. Daher ist die Liebe zu Gott wie zum Nächsten das Siegel des wahren Jüngers Christi.

Da Jesus, der Sohn Gottes, seine Liebe durch die Hingabe seines Lebens für uns bekundet hat, hat keiner eine größere Liebe, als wer sein Leben für ihn und die Brüder hingibt (vgl. 1 Joh 3,16; Joh 15,13). Dieses höchste Zeugnis der Liebe vor allen, besonders den Verfolgern, zu geben war die Berufung einiger Christen schon in den ersten Zeiten und wird es immer sein. Das Martyrium, das den Jünger dem Meister in der freien Annahme des Todes für das Heil der Welt ähnlich macht und im Vergießen des Blutes gleichgestaltet, wertet die Kirche als hervorragendes Geschenk und als höchsten Erweis der Liebe. Wenn es auch wenigen gegeben wird, so müssen doch alle bereit sein, Christus vor den Menschen zu bekennen und ihm in den Verfolgungen, die der Kirche nie fehlen, auf dem Weg des Kreuzes zu folgen.

Ferner wird die Heiligkeit der Kirche in besonderer Weise gefördert durch die vielfachen Räte, deren Beobachtung der Herr im Evangelium seinen Jüngern vorlegt (133). Darunter ragt die kostbare göttliche Gnadengabe hervor, die der Vater einigen gibt (vgl. Mt 19,11; 1 Kor 7,7), die Jungfräulichkeit oder der Zölibat, in dem man sich leichter ungeteilten Herzens (vgl. 1 Kor 7,32-34) Gott allein hingibt (134). Diese vollkommene Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen wurde von der Kirche immer besonders in Ehren gehalten als Zeichen und Antrieb für die Liebe und als eine besondere Quelle geistlicher Fruchtbarkeit in der Welt.

Die Kirche bedenkt auch die Mahnung des Apostels, der die Gläubigen zur Liebe aufruft und sie ermahnt, die Gesinnung in sich zu tragen, die auch in Christus Jesus war, der "sich selbst entäußerte und Knechtsgestalt annahm ... und gehorsam wurde bis in den Tod" (Phil 2,7-8) und der um unseretwillen "arm wurde, da er reich war" (2 Kor 8,9). Diese Nachahmung und Bezeugung der Liebe und Demut Christi müssen die Jünger immer leisten. Deshalb freut sich die Mutter Kirche darüber, daß sich in ihrem Schoß viele Männer und Frauen finden, die die Entäußerung des Erlösers nachdrücklicher befolgen und deutlicher erweisen, indem sie die Armut in der Freiheit der Kinder Gottes übernehmen und auf den Eigenwillen verzichten, das heißt, sie unterwerfen sich einem Menschen um Gottes willen hinsichtlich der Vollkommenheit über das Maß des Gebotes hinaus, um sich dem gehorsamen Christus mehr gleichzugestalten (135).

Alle Christgläubigen sind also zum Streben nach Heiligkeit und ihrem Stand entsprechender Vollkommenheit eingeladen und verpflichtet. Alle sollen deshalb ihre Willensantriebe richtig leiten, um nicht im Umgang mit Dingen der Welt und durch die Anhänglichkeit an die Reichtümer wider den Geist der evangelischen Armut im Streben nach vollkommener Liebe gehindert zu werden. Mahnt doch der Apostel: Die mit dieser Welt umgehen, sollen sich in ihr nicht festsetzen; denn die Gestalt dieser Welt vergeht (vgl. 1 Kor 7,31 griech.) (136).

    
(2. Vatikanisches Konzil: Lumen Gentium. http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_ge.html)

 

Wer predigt denn nun eigentlich? Können das auch Laien - Männer wie Frauen?

Lesen wir hierzu erst einige kirchliche Dokumente:


Katechismus:

 

Wer feiert die Liturgie der Sakramente?

 

1140 Die ganze Gemeinde, der mit Christus, dem Haupt, vereinte Leib, feiert. „Die liturgischen Handlungen sind keine privaten Handlungen, sondern Feiern der Kirche, die das ‚Sakrament der Einheit‘ ist, nämlich das heilige Volk, unter den Bischöfen geeint und geordnet. Daher gehen sie den ganzen mystischen Leib der Kirche an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein; seine einzelnen Glieder aber berühren sie auf verschiedene Weise, entsprechend der Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme" (SC 26). Darum gilt: „Jedesmal, wenn Riten gemäß ihrer jeweiligen Eigenart eine gemeinschaftliche Feier mit Beteiligung und tätiger Teilnahme der Gläubigen mit sich bringen, soll betont werden, daß diese so weit wie möglich einer einzelnen und gleichsam privaten Feier dieser [Riten] vorzuziehen ist" (SC 27).

 

1141 Die Gemeinde, die feiert, ist die Gemeinschaft der Getauften, die „durch die Wiedergeburt und die Salbung mit dem Heiligen Geist ... zu einem geistigen Haus und einem heiligen Priestertum geweiht [wurden], damit sie ... geistige Opfer darbringen" (LG 10). Dieses „gemeinsame Priestertum" ist das Priestertum Christi, des einzigen Priesters, an dem alle seine Glieder teilhaben[Vgl. LG 10; 34: P0 2].

 

„Die Mutter Kirche wünscht sehr, daß alle Gläubigen zu jener vollen, bewußten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden, die vom Wesen der Liturgie selbst erfordert wird und zu der das christliche Volk, ‚das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, der heilige Stamm, das Eigentumsvolk‘ (1 Petr 2,9)[Vgl. 1 Petr 2,4-5] kraft der Taufe das Recht und die Pflicht hat" (SC 14).

 

1142 Aber „nicht alle Glieder [leisten] denselben Dienst" (Röm 12,4). Einzelne Glieder sind in und durch die Kirche von Gott zu einem besonderen Dienst an der Gemeinde berufen. Diese Diener werden ausgewählt und durch das Weihesakrament geweiht. Dadurch befähigt sie der Heilige Geist, in der Person Christi, des Hauptes, zu handeln, um allen Gliedern der Kirche zu dienen [Vgl. P0 2 und 15]. Der geweihte Amtsträger ist gleichsam die „Ikone" Christi, des Priesters. In der Eucharistie tritt das Sakrament der Kirche voll zutage; daher findet das Amt des Bischofs im Vorsitz der Eucharistiefeier seinen vorzüglichen Ausdruck und, in Gemeinschaft mit ihm, das Amt der Priester und der Diakone.

 

1143 Für den Dienst an den Aufgaben des gemeinsamen Priestertums der Gläubigen gibt es noch weitere besondere Dienste. Die damit Betrauten empfangen nicht das Sakrament der Weihe; ihre Aufgaben werden von den Bischöfen gemäß den liturgischen Traditionen und den pastoralen Bedürfnissen bestimmt. „Auch die Ministranten, Lektoren, Kommentatoren und jene, die zum Kirchenchor gehören, versehen einen wahrhaft liturgischen Dienst" (SC 29).

 

1144 So ist bei der Feier der Sakramente die ganze Versammlung „Liturge" [Feiernde], jeder seiner Aufgabe entsprechend, aber in der „Einheit des Geistes", der in allen handelt. „Bei den liturgischen Feiern soll jeder, ob Amtsträger oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aufgrund der Natur der Sache und der liturgischen Normen zukommt" (SC 28).

 
http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P3D.HTM
 
Copyright © Libreria Editrice Vaticana



1154 Der Wortgottesdienst bildet einen unerläßlichen Bestandteil der sakramentalen Feiern. Um den Glauben der Gläubigen zu nähren, werden die Zeichen, die das Wort Gottes begleiten, verdeutlicht: die Heilige Schrift (Lektionar oder Evangeliar), ihre Verehrung (Prozession, Weihrauch, Licht), die Stätte ihrer Verkündigung (Ambo), ihre Lesung, die gut vernehmbar und verständlich sein soll, die Homilie des Amtsträgers, welche die Verkündigung weiterführt sowie die Antworten der Versammlung (wie Akklamationen, Psalmen, Litaneien und Glaubensbekenntnis).

http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P3E.HTM

Copyright © Libreria Editrice Vaticana


 

Homilie
Aus Kathpedia
(Weitergeleitet von Predigt)

Als Homilie (sprich: homi´li:) wird die Predigt in der Eucharistiefeier nach dem Evangelium bezeichnet. Sie ist an Sonntagen und Hochfesten vorgeschrieben, sonst empfohlen. Sie ist einem geweihten Amtsträger (Diakon, Priester oder Bischof) vorbehalten, die Homilie durch einen Laien ist ausdrücklich verboten, zuletzt in der Instruktion Redemptionis Sacramentum.
http://www.kathpedia.com/index.php/Predigt

 


 

KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST
UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG

INSTRUKTION

Redemptionis sacramentum

über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie,
die einzuhalten und zu vermeiden sind



63. Die Lesung des Evangeliums, die «den Höhepunkt des Wortgottesdienstes bildet»,[139] ist gemäß der Tradition der Kirche in der Feier der heiligen Liturgie dem geweihten Amtsträger vorbehalten.[140] Daher ist es einem Laien, auch einem Ordenschristen, nicht gestattet, das Evangelium während der Feier der heiligen Messe zu verkünden, auch nicht in den anderen Fällen, in denen die Normen es nicht ausdrücklich erlauben.[141]

64. Die Homilie, die während der Feier der heiligen Messe gehalten wird und Teil der Liturgie selbst ist,[142] «wird in der Regel vom zelebrierenden Priester gehalten oder von ihm einem konzelebrierenden Priester oder manchmal, wenn dies angebracht erscheint, auch einem Diakon übertragen, niemals aber einem Laien.[143] In besonderen Fällen kann die Homilie aus einem gerechten Grund auch von einem Bischof oder einem Priester gehalten werden, der an der Feier teilnimmt, ohne konzelebrieren zu können».[144]

65. Es muß daran erinnert werden, daß jedwede frühere Norm, die nichtgeweihten Gläubigen die Homilie innerhalb der Meßfeier gestattet hatte, aufgrund der Vorschrift von can. 767 § 1 als aufgehoben anzusehen ist.[145] Diese Praxis ist verworfen und kann deshalb nicht aufgrund irgendeiner Gewohnheit gestattet werden.

66. Das Verbot der Zulassung von Laien zur Predigt innerhalb der Meßfeier gilt auch für die Alumnen der Seminare, für Studenten der theologischen Disziplinen und für jene, die als sogenannte «Pastoralassistenten» eingesetzt sind, sowie für jedwede Art, Gruppe, Gemeinschaft oder Vereinigung von Laien.[146]


67. Man muß besonders dafür Sorge tragen, daß die Homilie streng auf die Heilsmysterien Bezug nimmt, während des liturgischen Jahres die Geheimnisse des Glaubens und die Grundsätze des christlichen Lebens aus den biblischen Lesungen und den liturgischen Texten darlegt und die Texte des Ordinarium und des Proprium der Messe oder eines anderen Ritus der Kirche erklärt.[147] Es ist klar, daß alle Auslegungen der Heiligen Schrift auf Christus als dem höchsten Angelpunkt der Heilsökonomie bezogen werden müssen; dabei soll aber auch der besondere Kontext der liturgischen Feier beachtet werden. In der Homilie ist dafür Sorge zu tragen, daß das Licht Christi auf die Ereignisse des Lebens strahle. Dies soll aber in der Weise geschehen, daß der authentische und wahre Sinn des Wortes Gottes nicht entleert wird, indem zum Beispiel nur über Themen des politischen oder weltlichen Lebens gesprochen oder aus Kenntnissen wie aus einer Quelle geschöpft wird, die von pseudoreligiösen Bewegungen unserer Zeit herkommen.[148]

68. Der Diözesanbischof soll gewissenhaft über die Homilie wachen,[149] auch indem er unter den geistlichen Amtsträgern Normen, Hinweise und Arbeitshilfen verbreitet und Zusammenkünfte und andere Initiativen fördert, damit sie oft Gelegenheit haben, sich näher mit der Eigenart der Homilie zu befassen und Hilfe für ihre Vorbereitung finden.


183. Alle haben entsprechend den Möglichkeiten in ganz besonderer Weise dafür zu sorgen, daß das heiligste Sakrament der Eucharistie vor jeder Art von Ehrfurchtslosigkeit und Mißachtung bewahrt wird und alle Mißbräuche vollständig korrigiert werden. Dies ist für alle und für jeden einzelnen eine sehr wichtige Aufgabe, und alle sind ungeachtet der Person zur Verwirklichung dieser Aufgabe gehalten.

184. Jeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie, hat das Recht, über einen liturgischen Mißbrauch beim Diözesanbischof oder beim zuständigen Ordinarius, der ihm rechtlich gleichgestellt ist, oder beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes Klage einzureichen.[290] Es ist aber angemessen, daß die Beschwerde oder Klage nach Möglichkeit zuerst dem Diözesanbischof vorgelegt wird. Dies soll immer im Geist der Wahrheit und der Liebe geschehen.



http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccdds/documents/rc_con_ccdds_doc_20040423_redemptionis-sacramentum_ge.html


Es ist also eigentlich völlig klar und eindeutig, dass zuallererst der Priester die Predigt hält. In Ausnahmefällen auch der Diakon (beide sind geweiht!), in der Eucharistiefeier aber nur in extrem seltenen und klar umrissenen und definierten Ausnahmefällen aber ein Laie (Mann oder Frau)! Leider kommt es gerade hier immer wieder zu Missbräuchen, selbst von Menschen, die es eigentlich besser wissen müssten und mit kirchlichem Lehrauftrag unterwegs sind oder mit besonderen Aufgaben betraut wurden. Gleichwohl bleiben sie Laien. Das ist keineswegs eine Herabsetzung der Laien - es sollte nur jeder daran denken, dass der Leib Christi verschiedene Gleider hat und ein jedes davon unterschiedliche Aufgaben. Das macht das eine nicht "besser" oder "wichtiger" als das andere. Sie sind einfach nur unterschiedlich.

Hier sind wir alle in der Verantwortung, bei uns selbst wie bei der Kirche insgesamt darauf zu achten, dass die klaren Vorgaben der Bibel wie des Katechismus eingehalten werden. Was für eine Kirche wäre das, die nicht das lebt und verkündet, was sie in ihren Glaubensgrundsätzen verankert hat!


 

Ist es in jedem Fall ausgeschlossen, dass Laien predigen?

Sehen wir uns den Codex Iuris Canonici, also das Kirchenrecht an:


KAPITEL I

PREDIGT DES WORTES GOTTES

Can. 762 — Das Volk Gottes wird an erster Stelle geeint durch das Wort des lebendigen Gottes, das man mit Recht vom Priester verlangt; daher haben die geistlichen Amtsträger den Predigtdienst hochzuschätzen; es gehört zu ihren hauptsächlichsten Pflichten, allen das Evangelium Gottes zu verkündigen.

Can. 763 — Die Bischöfe haben das Recht, überall, nicht ausgeschlossen die Kirchen und Kapellen der Ordensinstitute päpstlichen Rechts, das Wort Gottes zu predigen, wenn nicht der Ortsbischof in Einzelfällen dies ausdrücklich verwehrt.

Can. 764 — Unter Wahrung der Vorschrift von can. 765, haben Priester und Diakone die mit der wenigstens vermuteten Zustimmung des Rektors der Kirche auszuübende Befugnis, überall zu predigen, sofern nicht diese Befugnis vom zuständigen Ordinarius eingeschränkt oder entzogen wurde oder von einem Partikulargesetz eine ausdrückliche Erlaubnis gefordert wird.

Can. 765 — Zur Predigt vor Ordensleuten in ihren Kirchen oder Kapellen ist die Erlaubnis des nach Maßgabe der Konstitutionen zuständigen Oberen erforderlich.

Can. 766 — Zur Predigt in einer Kirche oder einer Kapelle können, nach Maßgabe der Vorschriften der Bischofskonferenz und vorbehaltlich von can. 767, § 1, Laien zugelassen werden, wenn das unter bestimmten Umständen notwendig oder in Einzelfällen als nützlich angeraten ist.

Can. 767* — § 1. Unter den Formen der Predigt ragt die Homilie hervor, die Teil der Liturgie selbst ist und dem Priester oder dem Diakon vorbehalten wird; in ihr sind das Kirchenjahr hindurch aus dem heiligen Text die Glaubensgeheimnisse und die Normen für das christliche Leben darzulegen.

§ 2. An Sonntagen und gebotenen Feiertagen ist in allen Messen, die unter Beteiligung des Volkes gefeiert werden, eine Homilie zu halten; sie darf nur aus schwerwiegendem Grund ausfallen.

§ 3. Es wird sehr empfohlen, daß bei ausreichender Beteiligung des Volkes eine Homilie auch in Messen während der Woche gehalten wird, besonders in der Adventszeit und österlichen Bußzeit oder wegen eines Festes oder eines traurigen Anlasses.

§ 4. Der Pfarrer oder der Kirchenrektor hat dafür zu sorgen, daß diese Vorschriften gewissenhaft eingehalten werden.

Can. 768 — § 1. Die Verkündiger des Wortes Gottes haben den Gläubigen vor allem darzulegen, was zur Ehre Gottes und zum Heil der Menschen zu glauben und zu tun nötig ist.

§ 2. Sie haben den Gläubigen auch die Lehre aufzuzeigen, die das Lehramt der Kirche vorträgt über die Würde und die Freiheit der menschlichen Person, über die Einheit und Festigkeit der Familie und deren Aufgaben, über die Pflichten, die den Menschen in der Gesellschaft aufgegeben sind, wie auch über die nach der gottgegebenen Ordnung zu regelnden weltlichen Angelegenheiten.

Can. 769 — Die christliche Lehre ist in einer den Zuhörern und den Erfordernissen der Zeit angepaßten Weise vorzutragen.

Can. 770 — Die Pfarrer haben zu bestimmten Zeiten nach den Vorschriften des Diözesanbischofs jene Predigten anzusetzen, die man geistliche Exerzitien und Volksmissionen nennt, oder andere, den Erfordernissen entsprechende Formen.

Can. 771 — § 1. Die Seelsorger, besonders die Bischöfe und Pfarrer, haben eifrig darum besorgt zu sein, daß das Wort Gottes auch den Gläubigen verkündigt wird, die wegen ihrer Lebensbedingungen die allgemeine und ordentliche Seelsorge nicht hinreichend erhalten oder sie vollständig entbehren.

§ 2. Sie haben auch dafür zu sorgen, daß die Botschaft des Evangeliums zu den Nichtglaubenden in ihrem Gebiet gelangt, die ja, nicht anders als die Gläubigen, in die Seelsorge einbezogen werden müssen.

Can. 772 — § 1. Hinsichtlich der Ausübung der Predigt sind von allen außerdem die vom Diözesanbischof erlassenen Normen zu beachten.

§ 2. Hinsichtlich der Verbreitung der christlichen Lehre in Hörfunk oder Fernsehen sind die Vorschriften der Bischofskonferenz zu beachten.

(Copyright: Verband der Diözesen Deutschlands)

Eine Predigt von Laien ist und bleibt also der absolute Ausnahmefall. Gleichwohl scheinen es einige Pfarreien hier nicht so genau zu nehmen und lassen Laien predigen. Hier sollte man doch in geschwisterlicher Hinwendung und Demut nachfragen, warum das so ist und ob dies kirchenrechtlich abgesegnet ist.

Ist es Laien wirklich verboten, zu predigen oder gibt es Ausnahmen?

Noch zu Anfang des letzten Jahrhunderts (CIC/1917) war es Laien streng verboten, zu predigen. Dies gilt heute mit der Einführung des CIC/1983, also mit dem aktuellen Katechismus, nicht mehr in der bisherigen Form. Die Möglichkeiten sind jedoch sehr beschraenkt.

Alle Gläubigen haben durch ihre Taufe und Firmung prinzipiell die Pflicht, das Wort Gottes zu verkünden. Im Rahmen eines Wortgottesdienst dürfen sie demnach auch predigen (c.766). Gerade in Gemeinden, in denen zumindest nicht regelmäßig ein Priester zur Verfügung steht und deshalb Wortgottesdienste von Laien abgehalten werden, ist dies also durchaus eine Möglichkeit, um gemeinsame Versammlungen durchzuführen.

Bei einer Eucharistiefeier jedoch sieht es anders aus. Lesen wir c.767 Paragraph 1:

“Unter den Formen der Predigt ragt die Homilie hervor, die Teil der Liturgie selbst ist und dem Priester oder dem Diakon vorbehalten wird; in ihr sind das Kirchenjahr hindurch aus dem heiligen Text die Glaubensgeheimnisse und die Normen für das christliche Leben darzulegen.”

Dieses Wort “Vorbehalt” bedeutet jedoch nicht automatisch “Verbot”. In folgenden Ausnahmefaellen darf ein Laie in einer Eucharistiefeier predigen:

1) In einer Eucharistiefeier einer kleinen Gruppe (Gruppenmesse). Dies ist auf die Richtlinien der Bischofskonferenz von 1972 zurückzuführen.
2) In einer Eucharistiefeier mit Kindern (Kindermesse). Dies wiederum ist auf ein Direktorium der Kongregation für den Gottesdienst von 1976 zurückzuführen.
3) Wenn kein Kleriker vorhanden ist. Diese Regelung ist zu finden in der “Ordnung des Predigtdienstes von Laien” der Deutschen Bischofskonferenz von 1988.

Wenn also bei einer Eucharistiefeier kein Kleriker verfügbar ist, kann ein Laie predigen. Allerdings findet sich die Predigt dann nicht nach dem Evangelium, sondern “im Sinne einer Statio zu Beginn des Gottesdienstes”.

In der Ordnung fuer den Predigtdienst von Laien (siehe Amtsblatt fuer die Diözese Regensburg 8, 1988, 113-116) liest man dies:

“In den Fällen, in denen es nach dem Urteil des Diözesanbischofs notwendig ist, können katholische Laien (Männer und Frauen) mit dem Predigtdienst bei der Feier der Eucharistie beauftragt werden, und zwar im Sinne eine Statio zu Beginn des Gottesdienstes, sofern der Zelebrant nicht in der Lage ist, die Homilie zu halten und kein anderer Priester oder Diakon zur Verfügung steht.”

Wenn es nur manchmal vorkommt, dass eine Predigt von Laien während einer Eucharistiefeier notwendig ist, kann dies vom zuständigen Pfarrer direkt beauftragt werden. Ist es aber längerfristig und regelmäßig der Fall, muss die Beauftragung nach Vorschlag des Pfarrers durch den Diözesanbischof bzw. Ortsordinarius erfolgen.

Die Predigt von Laien kann und darf jedoch miemals die Predigt von geweihten Amtsträgern ersetzen. Allenfalls kann sie diese ergänzen. Warum? Weil ein Laie nur im Namen der Kirche predigen kann, ein geweihter Amtsträger jedoch in der Person Christi, des Hauptes der Kirche.

(Quelle: Theologie im Fernkurs, LB 9 “Strukturen und Ämter der Kirche – aus tehologisch-rechtlicher Sicht. Kath. Akademie Domschule, 2. Auflage, 2006, Würzburg, www.fernkurswuerzburg.de)

Warum gibt es überhaupt Auflagen für die Laienpredigt?

So gut und wertvoll eine Predigt eines Laien auch sein mag, sie kann und wird nie die Predigt eines geweihten Amtsträgers ersetzen. Sie kann diese allenfalls ergänzen.

Warum?

Ein Laie predigt im Namen der Kirche. Ein geweihter Amtsträger jedoch predigt in der Person des Hauptes Jesus Christus.

(Quelle: www.fernkurswuerzburg.de)

Missbrauch bei Laienpredigten

Leider scheint es immer wieder zu Missbräuchen hinsichtlich der - aus gutem Grunde! - begrenzten Möglichkeit von Laienpredigten zu kommen.

Um es klar und deutlich zu sagen: In einer Messe vor versammelter Gemeinde, in der der Priester anwesend ist und nicht aus irgendwelchen körperlichen, geistigen Gründen oder wegen völliger Überlastung nicht selbst predigen kann, ist es Laien untersagt, zu predigen! Dies liegt nicht darin begründet, dass Priester "besser" predigen als Laien, sondern in der besonderen Rolle des Priesters. Selbst ein Diplomtheologe oder eine Diplomtheologin darf also nicht einfach die Predigt übernehmen.

Jedoch kommt dies immer wieder vor - selbst wenn kein guter Grund ersichtlich ist (was natürlich nicht zwangsweise heisst, dass es keinen gibt). Trotz Anwesenheit des Priesters geht da etwa kommentarlos eine Frau nach dem Evangelium an das Ambo und beginnt zu predigen.

Noch folgenreicher wird es dann, wenn die Laienprediger - wenn auch mit den besten Absichten - eine modernistische Theologie verbreiten, die biblische Geschichten (etwa die heiligen drei Könige) hinsichtlich ihres historischen Wahrheitsgehaltes anzweifeln und alles nur mehr "religiös" oder "symbolisch" sehen, wobei die Deutung der Symbolik teils durchaus fundiert, teils aber auch einfach nur gut gemeint, aber manchmal etwas willkürlich, unklar, schwammig und ohne biblische oder lehramtliche Grundlage erscheint - mit dem Ergebnis, dass man mit den besten Absichten eine Art "sprituelles Wellness" bekommt, bei dem sich jeder irgendwie wohlfühlen und mit dem jeder leben kann. Das ist mit Sicherheit gut gemeint, aber damit hilft man aber niemanden - den Gläubigen, die die Messe besuchen, am wenigsten.

Ganz im Gegenteil: welches Bild gibt man hier nach außen ab? Wenn sich die "Kirchenoberen" schon nicht an ihre eigenen Regeln halten, warum sollte das dann Otto Normalverbraucher?

Um es nochmals ganz klar zu sagen: Ich bin mir wohl bewusst, dass - zumindest in der Regel - nicht persönlicher Geltungsdrang hinter dem Wunsch zum Predigen steht, sondern sich die Betreffenden alle Mühe geben, um eine fundierte Glaubensbotschaft zu vermitteln. Hierfür gebührt ihnen auch besonderer Respekt und Dank. Keinesfalls sollte dem mit spirituellem Hochmut und Arroganz begegnet werden. Auch sind Laienpredigten oft theologisch wohl durchdacht und liefern nützliche Informationen - und stehen in dieser Hinsicht durchaus auf einer guten Grundlage. Jedoch hat das kirchliche Lehramt sowie das Kirchenrecht hierzu eindeutige Regelungen getroffen, und als kirchliche Vertreter und im Rahmen der Heiligen Messe vor der Gemeinde hat man Vorbildfunktion und Verantwortung. Das eigene Urteil über das Lehramt der Kirche zu stellen, ist hier einfach nicht in Ordnung. Eine Theologin oder ein Theologe stehen immer "nur" für die Kirche - ein Priester (oder Diakon) aber für Jesus Christus. Das sind zwei völlig unterschiedliche Aufgaben und Rollen. Der Predigt kommt im Rahmen der Liturgie eine besondere Stellung zu, die man nicht einfach übergehen darf. Mir ist wohl bewusst, dass es auch viele Priester gibt, die Sonntag für Sonntag predigen und dabei eigentlich nichts sagen und es viele Laien gebe, die es zumindest in diesen Fällen "besser" machen würden. Jesus hat sich aber etwas dabei gedacht, als Er die Rolle des Hirten den Bischöfen und Priestern (bzw. Diakonen) übertrug. Auch haben uns die Apostel immer wieder zum Gehorsam gegenüber diesen Hirten aufgerufen.

Wie sollte man nun hier als Gläubiger reagieren?

Auf keinen Fall sollte man hinter dem Rücken der Beteiligten reden oder gleich beim zuständigen Ordinariat anrufen, sondern das offene Gespräch mit dem Priester suchen und ihn nach dem Grund für diese Laienpredigt fragen bzw. inhaltliche Differenzen ansprechen. Erst wenn hier ein offensichtlicher Verstoß gegen das kirchliche Lehramt und das Kirchenrecht vorliegt und keiner der Beteiligten gewillt ist, damit aufzuhören, sollte man das zuständige Ordinariat bzw. das zuständige kirchliche Lehramt ansprechen. Man sollte sich selbst und die eigene Meinung auch nicht als einzig richtig und alleinig gültig betrachten. Vielleicht gibt es ja kirchenrechtliche Hintergründe, die man selbst nicht kennt. Demut und Nachsicht kann hier mehr bringen als mit dem Kopf gegen die Wand zu laufen. Allerdings gibt es hierfür auch eine Grenze, bei deren Überschreitung es sogar falsch wäre, zu schweigen.

Auch sollte man dieser Pfarrei nicht einfach deshalb beleidigt den Rücken zukehren. Wir alle sind von Gott gerufen und haben unsere Aufgaben und die Tatsache, dass jemand einen Fehler machen mag, ist kein Grund dafür, selbst seine Aufgaben zu vernachlässigen.

Schließlich sollte man jedem Menschen die Möglichkeit geben, sich zu erklären bzw. Fehler einzusehen und wiedergutzumachen. Auch sollte man nicht vergessen, ihre Mühe und ihre guten Absichten zu würdigen.

Eine Messe ist allerdings kein Theaterstück, bei dem jeder nach Lust und Laune mitspielen darf. Jeder - Laien wie Priester - haben in der Messe und in der Kirche allgemein ihre Rolle und Aufgabe. Hier gibt es genügend Gestaltungsspielraum, sodass jede und jeder seine und ihre Gaben voll zur Geltung bringen kann. Jedes Glied im Leib Christi ist anders und hat eine andere Funktion - jedoch sind alle gleich "wichtig". Wir sollten aber nicht meinen, wir wären der Arm, wenn wir das Bein sind.

Frage an das Bistum Regensburg und das Erzbistum München und Freising: Gibt es bei Ihnen über das normale Kirchenrecht hinausgehende Regelungen zur Laienpredigt?

Antwort des Bistums Regensburg:

"Sehr geehrter Herr Gollwitzer
es gibt aktuell im Bistum Regensburg keine über das normale Kirchenrecht (can. 766 i.V.m. 767 § 1 CIC) hinausgehende besondere Regelung zur Predigt von Laien, d.h. die Homilie z.B. als Predigt in der Messe oder anderen Sakramentenfeiern ist Priestern und Diakonen vorbehalten.

Im Übrigen gelten die Regelungen der 

Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester

[Anmerkung: die Instruktion findet sich hier]

vom 15.8.1997, dort: Praktische Verfügungen, Artikel 2 und 3.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Ammer"



Antwort des Erzbistums München und Freising:

Sehr geehrter Herr Gollwitzer!
Ihre Email vom 10. Januar 2010 wurde zuständigkeitshalber von der Pressestelle an mich weitergeleitet. Zunächst entschuldige ich mich, dass es mir aufgrund personeller Veränderungen erst jetzt möglich ist, Ihre Frage zu beantworten.

In der Tat existieren in der Erzdiözese München und Freising bischöfliche Regelungen zur Predigt von Laien. Diese sind in der "Ordnung des Predigtdienstes von Laien" vom 24. Februar 1988 niedergelegt. Sie finden diese Ordnung im Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising 1988, Seite 238 - 240.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergehlfen zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Korta, Ordinariatsrat
Leiter des Referates Recht




Herzlichen Dank für die Auskunft!!

Was heisst hier Gehorsam einem Priester gegenüber? So eine Form von blindem Gehorsam hat schon Hitler an die Macht gebracht!

Sehen wir uns einmal den Codex iuris canonici 1983, also das Kirchenrecht an:

Can. 212 — § 1. Was die geistlichen Hirten in Stellvertretung Christi als Lehrer des Glaubens erklären oder als Leiter der Kirche bestimmen, haben die Gläubigen im Bewußtsein ihrer eigenen Verantwortung in christlichem Gehorsam zu befolgen.

§ 2. Den Gläubigen ist es unbenommen, ihre Anliegen, insbesondere die geistlichen, und ihre Wünsche den Hirten der Kirche zu eröffnen.

§ 3. Entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden Stellung haben sie das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen und sie unter Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten und der Ehrfurcht gegenüber den Hirten und unter Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen den übrigen Gläubigen kundzutun.

Diese Paragraphen mögen zwar vielen nicht passen - unter anderem werden sie auch von katholischen Theologen angegriffen - sie stehen aber so im Kirchenrecht und die Verfasser werden sich wohl als geistliche Hirten der Kirche etwas dabei gedacht haben.

Es ist vielleicht hier anzumerken, dass diese Paragraphen nicht dazu gedacht sind, es einigen Herren zu ermöglichen, andere herumzukommandieren. Das wäre eine rein weltliche Sichtweise. Geistliche Hirten haben vielmehr das Wohl der Gläubigen im Sinn und wenn uns einer dieser Hirten etwas sagt, dann nicht, weil er gerne den Chef spielt, sondern weil er uns liebt und weiß, was geschieht, wenn wir ungehorsam sind!

Wie oft aber treibt uns unser Stolz dazu, solche Glaubensgrundsätze anzugreifen und unsere Ablehnung noch mit theologischen Argumenten zu rechtfertigen!

Ganz abgesehen davon handelt es sich hier nicht um "blinden" Gehorsam. Natürlich gibt es auch schlechte Hirten und Gott hat uns nicht umsonst die Vernunft gegeben, die uns Unrecht erkennen lässt (Papst Johannes Paul II. hat über den Glauben und die Vernunft auch eine Erklärung geschrieben: Fides et Ratio). Auch lehrt uns die Kirche, unser Gewissen laufend zu schulen - etwa durch Gebet, tätgliches Bibelstudium, Wissen um die Lehre der Kirche usw.

Hier geht es um den Gehorsam des Glaubens. Wer glaubt, dass es eine apostolische Sukzession gibt, die die Autorität, die Jesus Petrus gegeben hat, über die Bischöfe in ungebrochener Reihenfolge bis in die heutige Zeit den Priestrn überträgt; wer weiterhin glaubt, dass Jesu' Versprechen, im Heiligen Geist ständig bei uns und Seiner Kirche zu sein, wahr ist, der sieht das geistliche Hirtenamt auch nicht als eine weltliche Form der Macht, sondern als Vergegenwärtigung Jesu Christi selbst!

Letztlich sollte man aus Respekt und im Gedenken an die Opfer der Nazizeit sowie aus Liebe und Achtung vor der Katholischen Kirche und ihrer Priester derartige Vergleiche unterlassen. Der Gehorsam, den man einem geistlichen Hirten schuldet, unterscheidet sich doch wesentlich vom blinden Gehorsam, den Hitler für sich einforderte. Wer derartige Vergleiche anstellt, sollte wirklich einmal im Gebet in sich gehen.


© für alle lateinischen Texte: Heiliger Stuhl / Libreria Editrice Vaticana; © für den deutschen Text: Verband der Diözesen Deutschlands.


So etwas wie eine „Laienpredigt“ gibt es nicht, da ein Theologe oder geschulter Katholik kein Laie ist. Außerdem gibt es da noch die Glaubenszeugnisse – und die sind erlaubt!



Holen wir etwas weiter aus und lesen wir etwas aus den Texten des II. Vatikanischen Konzils:

„Unter der Bezeichnung Laien werden hier alle Christgläubigen verstanden außer den Gliedern des Weihestandes und des in der Kirche anerkannten Ordensstandes, die Christgläubigen also, die, als durch die Taufe Christus einverleibte, zum Volk Gottes gemacht und des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig geworden, entsprechend ihrem Anteil die Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt ausüben“

„Aufgabe der Laien ist es, kraft der  ihnen eigenen Berufung das Reich Gottes zu suchen, indem sie die zeitlichen Dinge besorgen und Gott gemäß ordnen. ... Ihre Aufgabe ist es also in besonderer Weise, alle zeitlichen Dinge, mit denen sie eng verbunden sind, so zu erleuchten und zu ordnen, dass sie immer Christus gemäß geschehen, gedeihen und zum Lob des Schöpfers und Erlösers gereichen“.
(beides LG 31)

„Die Gläubigen, und genauer noch die Laien, stehen an der äußersten Front des Lebens in der Kirche; die Kirche ist durch sie das Lebensprinzip der menschlichen Gesellschaft. Darum müssen sie und gerade sie ein immer tieferes Bewusstsein gewinnen, dass sie nicht nur zur Kirche gehören, sondern die Kirche sind, das heißt, die Gemeinschaft der Gläubigen auf Erden unter der Führung des Papstes als des gemeinsamen Hauptes und der mit ihm geeinten Bischöfe. Sie sind die Kirche.“ (Pius XII., Ansprache vom 20. Februar 1946, zitiert in CL 9).

Die Kirche wertschätzt also sehr wohl die Bedeutung und Berufung der Laien. Besonders hervorzuheben ist hierbei, dass ein „Laie“ aus kirchlicher Sicht jeder ist, der nicht geweiht, also nicht Diakon, Priester oder Bischof ist. Dieser Begriff hat also keineswegs etwas mit „unwissend“ oder „nicht studiert“ zu tun. Auch ein nicht geweihter Theologieprofessor ist ein Laie. Laien haben eine wichtige Sendung in der Kirche und nehmen am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi teil. Sie sind aber keine Diakone, Priester oder Bischöfe. Das hat nichts mit „besser“ oder „schlechter“ oder mehr oder weniger „wichtig“ zu tun, sondern eher etwas mit den verschiedenen Aufgaben der Glieder des Leibes Christi.

Den Begriff „Laienpredigt“ gibt es also sehr wohl und er beschreibt die Predigt von nicht geweihten Gläubigen. Diese ist in der Heiligen Messe grundsätzlich nicht möglich – von einigen Ausnahmen abgesehen.

Glaubenszeugnisse sind durchaus möglich, wenngleich ein Glaubenszeugnis im Rahmen einer Messe doch ungewöhnlich sein dürfte. Ein Wortgottesdienst oder eine besondere Veranstaltung wäre hierfür wohl der geeignetere Rahmen. Hervorragend geeignet sind Glaubenszeugnisse auch als Mittel der Evangelisation. Leider gab und gibt es immer wieder – wenn auch vielleicht gutgemeinte – Versuche, Predigten als „Glaubenszeugnis“ umzubenennen, um so das Predigtverbot von Laien zu umgehen. Hierbei wird zum einen missachtet, dass die Kirche einen guten Grund hat, geweihten Männern die Predigt in der Heiligen Messe zu überlassen, ebenso wie Jesus Männer zu Apostel geweiht hat (dies hat nichts mit der Diskriminierung von Frauen zu tun, sondern mit verschiedenen Rollen und Aufgaben von Mann und Frau). Zum anderen ist dies einfach eine unzulässige und höchst zweifelhafte Umgehung eines klaren Verbotes des kirchlichen Lehramtes.

Abgesehen davon kann ich aus eigener Erfahrung nur warnen: selbst mit den allerbesten Absichten ist die Grenze zwischen Glaubenszeugnis und Predigt fließend und oft nur sehr schwer einzuhalten bzw. allzu leicht zu übersehen – oder mehr oder weniger bewusst zu übergehen. Das mag zwar das eigene Ego schmeicheln (wobei Stolz eine der folgenschwersten Sünden ist!), man tut damit aber weder sich selbst noch den Anwesenden einen Gefallen

Bleiben wir alle also bei dem, zu dem wir berufen sind und versuchen, diese besondere Berufung nach Kräften zu erfüllen, anstatt etwas sein zu wollen, was wir ganz einfach nicht sind!

Ein Laie darf also in einem Wortgottesdienst richtig predigen?

Jein. Er/sie darf eine "Lesepredigt" halten.

Grundsätzlich ist auch anzufügen, dass ein Laie, der einen Wortgottesdienst leitet, auch dafür beauftragt sein muss. Eine solche Beauftragung kann entweder für den Einzelfall oder aufgrund einer bestimmten Aufgabe erteilt werden.

(Quelle: u.a. www.fernkurswuerzburg.de)

Gemeindeleitung, wenn kein Priester vorhanden ist

"All das zeigt, wie schmerzlich es ist und wie weit man sich von der normalen Situation entfernt, wenn eine christliche Gemeinde sich zwar aufgrund der Anzahl und Vielfalt der Gläubigen als Pfarrei darstellt, aber keinen Priester hat, der sie leitet. Die Pfarrei ist nämlich eine Gemeinschaft von Getauften, die ihre Identität vor allem durch die Feier des eucharistischen Opfers ausdrücken und geltend machen. Dazu aber ist ein Priester notwendig, denn nur ihm steht es zu, in persona Christi die Eucharistie darzubringen. Wenn einer Gemeinde der Priester fehlt, sucht man mit Recht nach einer gewissen Abhilfe, damit die sonntäglichen Gottesdienste weiterhin stattfinden. Die Ordensleute und Laien, die ihre Brüder und Schwestern im Gebet leiten, üben in lobenswerter Weise das gemeinsame Priestertum aller Gläubigen aus, das in der Taufgnade gründet. Derartige Lösungen müssen aber als bloß vorläufig betrachtet werden, solange die Gemeinde auf einen Priester wartet."

(Quelle: ENZYKLIKA ECCLESIA DE EUCHARISTIA VON PAPST JOHANNES PAUL II., 17. April 2003, http://www.vatican.va/holy_father/special_features/encyclicals/documents/hf_jp-ii_enc_20030417_ecclesia_eucharistia_ge.html)

Pastoralrat ("Pfarrgemeinderat")

Was sagt das Kirchenrecht?

"PASTORALRAT

Can. 511 — In jeder Diözese ist, sofern die seelsorglichen Verhältnisse es anraten, ein Pastoralrat zu bilden, dessen Aufgabe es ist, unter der Autorität des Bischofs all das, was sich auf das pastorale Wirken in der Diözese bezieht, zu untersuchen, zu beraten und hierzu praktische Folgerungen vorzuschlagen.

Can. 512 — § 1. Der Pastoralrat besteht aus Gläubigen, die in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, sowohl aus Klerikern als auch aus Mitgliedern von Instituten des geweihten Lebens wie vor allem aus Laien; sie werden nach der vom Diözesanbischof festgelegten Art und Weise bestimmt.

§ 2. Die Gläubigen, die für den Pastoralrat bestellt werden, sind so auszuwählen, daß sich in ihnen der ganze Teil des Gottesvolkes, der die Diözese ausmacht, wirklich widerspiegelt; dabei sind die verschiedenen Regionen der Diözese, die sozialen Verhältnisse und die Berufe sowie der Anteil, den die Mitglieder für sich oder mit anderen zusammen am Apostolat haben, zu berücksichtigen.

§ 3. In den Pastoralrat dürfen nur Gläubige berufen werden, die sich durch festen Glauben, gute Sitten und Klugheit auszeichnen.

Can. 513 — § 1. Der Pastoralrat wird auf Zeit gebildet, gemäß den Vorschriften der Statuten, die vom Bischof gegeben werden.

§ 2. Im Falle der Sedisvakanz hört der Pastoralrat auf zu bestehen.

Can. 514 § 1. Der Pastoralrat hat nur beratendes Stimmrecht; allein dem Diözesanbischof steht es zu, ihn je nach den Erfordernissen des Apostolates einzuberufen und den Vorsitz zu führen; er ist auch allein für die Veröffentlichung der im Rat behandelten Angelegenheiten zuständig.

§ 2. Der Pastoralrat ist wenigstens einmal im Jahr einzuberufen."


"Can. 536 — § 1. Wenn es dem Diözesanbischof nach Anhörung des Priesterrates zweckmäßig scheint, ist in jeder Pfarrei ein Pastoralrat zu bilden, dem der Pfarrer vorsteht; in ihm sollen Gläubige zusammen mit denen, die kraft ihres Amtes an der pfarrlichen Seelsorge Anteil haben, zur Förderung der Seelsorgstätigkeit mithelfen.

§ 2. Der Pastoralrat hat nur beratendes Stimmrecht und wird durch die vom Diözesanbischof festgesetzten Normen geregelt."

(Quelle: http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P1U.HTM, http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P1T.HTM)

Apostolicam Actuositatem

DEKRET
APOSTOLICAM ACTUOSITATEM
ÜBER DAS LAIENAPOSTOLAT

 

EINLEITUNG

 

1. Um dem apostolischen Wirken des Gottesvolkes mehr Gewicht zu verleihen (1), wendet sich die Heilige Synode nunmehr eindringlich an die Laienchristen, von deren spezifischem und in jeder Hinsicht notwendigem Anteil an der Sendung der Kirche sie schon andernorts gesprochen hat (2). Denn das Apostolat der Laien, das in deren christlicher Berufung selbst seinen Ursprung hat, kann in der Kirche niemals fehlen. Wie spontan und fruchtbar dieses Wirken in der Frühzeit der Kirche war, zeigt klar die Heilige Schrift selbst (vgl. Apg 11,19-21; 18,26; Röm 16,1-16; Phil 4,3).

Unsere Zeit aber erfordert keinen geringeren Einsatz der Laien, im Gegenteil: die gegenwärtigen Verhältnisse verlangen von ihnen ein durchaus intensiveres und weiteres Apostolat. Das dauernde Anwachsen der Menschheit, der Fortschritt von Wissenschaft und Technik, das engere Netz der gegenseitigen menschlichen Beziehungen haben nicht nur die Räume des Apostolats der Laien, die großenteils nur ihnen offenstehen, ins unermeßliche erweitert; sie haben darüber hinaus auch neue Probleme hervorgerufen, die das eifrige Bemühen sachkundiger Laien erfordern.

Dieses Apostolat wird um so dringlicher, als die Autonomie vieler Bereiche des menschlichen Lebens - und zwar mit vollem Recht - sehr gewachsen ist, wenngleich dieses Wachstum bisweilen mit einer gewissen Entfremdung von der ethischen und religiösen Ordnung und mit einer schweren Krise des christlichen Lebens verbunden ist. Zudem könnte die Kirche in vielen Gebieten, in denen es nur ganz wenige Priester gibt oder diese, wie es öfters der Fall ist, der für ihren Dienst notwendigen Freiheit beraubt sind, ohne die Arbeit der Laien kaum präsent und wirksam sein. Ein Hinweis auf diese vielfältige und dringende Notwendigkeit des Laienapostolats liegt auch in dem unverkennbaren Wirken des Heiligen Geistes, der den Laien heute mehr und mehr das Bewußtsein der ihnen eigentümlichen Verantwortung schenkt und sie allenthalben zum Dienst für Christus und seine Kirche aufruft (3).

In diesem Dekret möchte nun das Konzil Natur, Eigenart und Vielgestaltigkeit des Laienapostolates erläutern, zugleich aber auch grundlegende Prinzipien vorlegen und pastorale Weisungen geben, die zu seiner wirksameren Betätigung helfen sollen. Dies alles soll dann auch bei der Revision des kanonischen Rechts, soweit es das Laienapostolat betrifft, als Norm gelten.

 

I. KAPITEL

DIE BERUFUNG DER LAIEN ZUM APOSTOLAT

Die Beteiligung der Laien am Sendungsauftrag der Kirche

2. Dazu ist die Kirche ins Leben getreten: sie soll zur Ehre Gottes des Vaters die Herrschaft Christi über die ganze Erde ausbreiten und so alle Menschen der heilbringenden Erlösung teilhaftig machen (1), und durch diese Menschen soll die gesamte Welt in Wahrheit auf Christus hingeordnet werden. Jede Tätigkeit des mystischen Leibes, die auf dieses Ziel gerichtet ist, wird Apostolat genannt; die Kirche verwirklicht es, wenn auch auf verschiedene Weise, durch alle ihre Glieder; denn die christliche Berufung ist ihrer Natur nach auch Berufung zum Apostolat. Wie sich im Gefüge eines lebendigen Leibes ein Glied nicht nur passiv verhält, sondern zugleich mit dem Leben des Leibes auch an seinem Tun teilnimmt, so bewirkt auch im Leib Christi, der die Kirche ist, der ganze Leib "gemäß der jedem einzelnen Glied zugemessenen Wirkkraft das Wachstum des Leibes" (Eph 4,16). Ja so stark ist in diesem Leib die Verbindung und der Zusammenhalt der Glieder (vgl. Eph 4,16), daß man von einem Glied, das nicht nach seinem Maß zum Wachstum des Leibes beiträgt, sagen muß, es nütze weder der Kirche noch sich selber.

Es besteht in der Kirche eine Verschiedenheit des Dienstes, aber eine Einheit der Sendung. Den Aposteln und ihren Nachfolgern wurde von Christus das Amt übertragen, in seinem Namen und in seiner Vollmacht zu lehren, zu heiligen und zu leiten. Die Laien hingegen, die auch am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi teilhaben, verwirklichen in Kirche und Welt ihren eigenen Anteil an der Sendung des ganzen Volkes Gottes (2). Durch ihr Bemühen um die Evangelisierung und Heiligung der Menschen und um die Durchdringung und Vervollkommnung der zeitlichen Ordnung mit dem Geist des Evangeliums üben sie tatsächlich ein Apostolat aus. So legt ihr Tun in dieser Ordnung offen für Christus Zeugnis ab und dient dem Heil der Menschen. Da es aber dem Stand der Laien eigen ist, inmitten der Welt und der weltlichen Aufgaben zu leben, sind sie von Gott berufen, vom Geist Christi beseelt nach Art des Sauerteigs ihr Apostolat in der Welt auszuüben.

Die Fundamente des Laienapostolates

3. Pflicht und Recht zum Apostolat haben die Laien kraft ihrer Vereinigung mit Christus, dem Haupt. Denn durch die Taufe dem mystischen Leib Christi eingegliedert und durch die Firmung mit der Kraft des Heiligen Geistes gestärkt, werden sie vom Herrn selbst mit dem Apostolat betraut. Sie werden zu einer königlichen Priesterschaft und zu einem heiligen Volk (vgl. 1 Petr 2,4-10) geweiht, damit sie durch alle ihre Werke geistliche Opfergaben darbringen und überall auf Erden Zeugnis für Christus ablegen. Durch die Sakramente, vor allem die heilige Eucharistie, wird jene Liebe mitgeteilt und genährt, die sozusagen die Seele des gesamten Apostolates ist (3).

Das Apostolat verwirklicht sich in Glaube, Hoffnung und Liebe, die der Heilige Geist in den Herzen aller Glieder der Kirche ausgießt. Ja das Gebot der Liebe, das der große Auftrag des Herrn ist, drängt alle Christen, für die Ehre Gottes, die durch das Kommen seines Reiches offenbar wird, und für das ewige Leben aller Menschen zu wirken, damit sie den einzigen wahren Gott erkennen und den, den er gesandt hat, Jesus Christus (vgl. Joh 17,3).

Allen Christen ist also die ehrenvolle Last auferlegt, mitzuwirken, daß die göttliche Heilsbotschaft überall auf Erden von allen Menschen erkannt und angenommen wird.

Zum Vollzug dieses Apostolates schenkt der Heilige Geist, der ja durch den Dienst des Amtes und durch die Sakramente die Heiligung des Volkes Gottes wirkt, den Gläubigen auch noch besondere Gaben (vgl. 1 Kor 12,7); "einem jeden teilt er sie zu, wie er will" (1 Kor 12,11), damit "alle, wie ein jeder die Gnadengabe empfangen hat, mit dieser einander helfen" und so auch selbst "wie gute Verwalter der mannigfachen Gnade Gottes" seien (1 Petr 4,10) zum Aufbau des ganzen Leibes in der Liebe (vgl. Eph 4,16).

Aus dem Empfang dieser Charismen, auch der schlichteren, erwächst jedem Glaubenden das Recht und die Pflicht, sie in Kirche und Welt zum Wohl der Menschen und zum Aufbau der Kirche zu gebrauchen. Das soll gewiß mit der Freiheit des Heiligen Geistes geschehen, der "weht, wo er will" (Joh 3,8), aber auch in Gemeinschaft mit den Brüdern in Christus, besonders mit ihren Hirten. Ihnen steht es zu, über Echtheit und geordneten Gebrauch der Charismen zu urteilen, natürlich nicht um den Geist auszulöschen, sondern um alles zu prüfen und, was gut ist, zu behalten (vgl. 1 Thess 5,12.19.21)4.

Die Spiritualität der Laien gemäß des Apostolates

4. Da Christus, vom Vater gesandt, Quell und Ursprung des gesamten Apostolates der Kirche ist, kann es nicht anders sein, als daß die Fruchtbarkeit des Apostolates der Laien von ihrer lebendigen Vereinigung mit Christus abhängt; sagt doch der Herr: "Wer in mir bleibt und in wem ich bleibe, der bringt viele Frucht; denn ohne mich könnt ihr nichts tun" (Joh 15,5).

Dieses Leben innigster Vereinigung mit Christus in der Kirche nähren die gleichen geistlichen Hilfen, die allen Gläubigen zu Gebote stehen, vor allem die tätige Teilnahme an der heiligen Liturgie (5). Dieser Hilfen müssen sich die Laien so bedienen, daß sie bei der rechten Erfüllung ihrer weltlichen Pflichten in den gewöhnlichen Lebensverhältnissen die Vereinigung mit Christus nicht von ihrem Leben abspalten, vielmehr in dieser Vereinigung dadurch noch wachsen, daß sie ihre Arbeit gemäß dem Willen Gottes leisten.

Das ist der Weg, auf dem die Laien mit freudig-bereitem Herzen zu immer höherer Heiligkeit fortschreiten müssen; Schwierigkeiten sollen sie mit Klugheit und Geduld zu überwinden versuchen (6). Weder die häuslichen Sorgen noch die anderen Aufgaben, die das Leben in der Welt stellt, dürfen außerhalb des Bereiches ihres geistlichen Lebens stehen gemäß dem Wort des Apostels: "Was ihr auch tut in Wort und Werk, tut alles im Namen des Herrn Jesus Christus, und sagt Dank Gott und dem Vater durch ihn" (Kol 3,17).

Ein solches Leben fordert einen ständigen Vollzug von Glaube, Hoffnung und Liebe.

Nur im Licht des Glaubens und in der betenden Versenkung in Gottes Wort wird es möglich, immer und überall Gott zu erkennen, in dem "wir leben, uns bewegen und sind" (Apg 17,28), in allem Geschehen seinen Willen zu suchen, in allen Menschen, ob sie uns nun nahe- oder fernstehen, Christus zu sehen und richtig zu beurteilen, welche Bedeutung und welchen Wert die zeitlichen Dinge in sich selbst und in Hinordnung auf das Ziel des Menschen haben.

Die diesen Glauben haben, leben in der Hoffnung auf das Offenbarwerden der Söhne und Töchter Gottes, da sie des Kreuzes und der Auferstehung des Herrn eingedenk bleiben.

Mit Christus noch in Gott verborgen, frei von der Sklaverei des Reichtums und auf jene Güter bedacht, die ewig währen, weihen sie sich während der Pilgerschaft dieses Lebens großmütig der Aufgabe, die Herrschaft Gottes auszubreiten und die zeitliche Ordnung mit dem Geist Christi zu durchdringen und zu vervollkommnen. Inmitten der Widrigkeiten dieses Lebens finden sie Kraft in der Hoffnung, sind sie doch überzeugt, daß "die Leiden dieser Zeit in keinem Verhältnis zu der kommenden Herrlichkeit stehen, die in uns offenbar werden wird" (Röm 8,18).

Angetrieben durch die Liebe, die aus Gott stammt, tun sie allen Gutes, zumal denen, die uns im Glauben verbunden sind (vgl. Gal 6,10); "alle Bosheit und Tücke, alle Heuchelei und Mißgunst und alle üble Nachrede legen sie ab" (1 Petr 2,1) und ziehen so die Menschen zu Christus.

Die Liebe Gottes aber, die "in unseren Herzen ausgegossen ist durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ist" (Röm 5,5), befähigt die Laien, den Geist der Seligpreisungen in ihrem Leben wirklich zum Ausdruck zu bringen. Da sie Jesus auch in seiner Armut nachfolgen wollen, werden sie weder durch den Mangel an zeitlichen Gütern niedergedrückt noch durch deren Fülle aufgebläht. In Nachahmung des erniedrigten Christus sind sie nicht auf eitle Ehre aus (vgl. Gal 5,26), sondern suchen mehr Gott zu gefallen als den Menschen, immer bereit, um Christi willen alles zu verlassen (vgl. Lk 14,26) und Verfolgung zu leiden um der Gerechtigkeit willen (vgl. Mt 5,10), eingedenk des Herrenwortes: "Wenn einer mir nachfolgen will, gebe er sich selbst auf, nehme sein Kreuz auf sich und folge mir" (Mt 16,24). Sie pflegen untereinander die Freundschaft der Christen und helfen einander in jeglicher Not.

Dieses geistliche Leben der Laien muß vom Stand der Ehe und der Familie, der Ehelosigkeit oder Witwenschaft, aus der Situation einer Krankheit, vom beruflichen oder gesellschaftlichen Wirken her ein besonderes Gepräge annehmen. Die Laien mögen darum nicht aufhören, jene ihnen verliehenen Eigenschaften und Gaben mit Bedacht auszubilden, die diesen Lebenslagen entsprechen, und auch die ihnen je eigenen Gnadengaben zu gebrauchen, die sie vom Heiligen Geist empfangen haben.

Außerdem sollen sich die Laien, die ihrer Berufung gemäß einer der von der Kirche approbierten Vereinigungen oder Institute beigetreten sind, die diesen eigentümliche, besondere Ausprägung des geistlichen Lebens getreu anzueignen suchen.

Hochschätzen mögen sie auch berufliche Sachkenntnis, familiären und mitbürgerlichen Sinn und alle jene Tugendhaltungen, die sich auf den mitmenschlichen Umgang beziehen, wie Rechtschaffenheit, Sinn für Gerechtigkeit, Aufrichtigkeit, Menschlichkeit, Starkmut, ohne die auch ein wahrhaft christliches Leben nicht bestehen kann.

Ein vollendetes Vorbild eines solchen geistlichen und apostolischen Lebens ist die seligste Jungfrau Maria, die Königin der Apostel. Während sie auf Erden ein Leben wie jeder andere verbrachte, voll von Sorge um die Familie und von Arbeit, war sie doch immer innigst mit ihrem Sohn verbunden und arbeitete auf ganz einzigartige Weise am Werk des Erlösers mit; jetzt aber, in den Himmel aufgenommen, "sorgt sie in ihrer mütterlichen Liebe für die Brüder ihres Sohnes, die noch auf der Pilgerschaft sind und in Gefahren und Bedrängnissen weilen, bis sie zur seligen Heimat gelangen" (7). Alle sollen sie innig verehren und ihr Leben und ihr Apostolat ihrer mütterlichen Sorge empfehlen.

II. KAPITEL

DIE ZIELE DES LAIENAPOSTOLATES

Einleitung

5. Das Erlösungswerk Christi zielt an sich auf das Heil der Menschen, es umfaßt aber auch den Aufbau der gesamten zeitlichen Ordnung. Darum besteht die Sendung der Kirche nicht nur darin, die Botschaft und Gnade Christi den Menschen nahezubringen, sondern auch darin, die zeitliche Ordnung mit dem Geist des Evangeliums zu durchdringen und zu vervollkommnen. Die Laien, die diese Sendung der Kirche vollziehen, üben also ihr Apostolat in der Kirche wie in der Welt, in der geistlichen wie in der weltlichen Ordnung aus. Beide Ordnungen, die man gewiß unterscheiden muß, sind in dem einzigen Plan Gottes so verbunden, daß Gott selbst in Christus die ganze Welt als neue Schöpfung wieder aufnehmen will, im Keim hier auf Erden, vollendet am Ende der Tage. In beiden Ordnungen muß sich der Laie, der zugleich Christ ist und Bürger dieser Welt, unablässig von dem einen christlichen Gewissen leiten lassen.

Das Apostolates der Evangelisierung und der Heiligung

6. Die Sendung der Kirche geht auf das Heil der Menschen, das im Glauben an Christus und in seiner Gnade erlangt wird. Das Apostolat der Kirche und aller ihrer Glieder ist darum vor allem darauf gerichtet, die Botschaft Christi der Welt durch Wort und Tat bekanntzumachen und ihr seine Gnade zu vermitteln. Das geschieht vorzüglich durch den Dienst des Wortes und der Sakramente. Dieser ist zwar in besonderer Weise dem Klerus anvertraut, an ihm haben aber auch die Laien ihren bedeutsamen Anteil zu erfüllen, damit sie "Mitarbeiter der Wahrheit" (3 Joh 8) seien. Vornehmlich in dieser Ordnung ergänzen einander das Apostolat der Laien und der Dienst der Hirten.

Unzählige Gelegenheiten zur Ausübung des Apostolates der Evangelisierung und Heiligung stehen den Laien offen. Das Zeugnis des christlichen Lebens selbst und die guten in übernatürlichem Geist vollbrachten Werke haben die Kraft, Menschen zum Glauben und zu Gott zu führen; sagt doch der Herr: "So leuchte euer Licht vor den Menschen, damit sie eure guten Werke sehen und euren Vater preisen, der im Himmel ist" (Mt 5,16).

Dennoch besteht dieses Apostolat nicht nur im Zeugnis des Lebens. Ein wahrer Apostel sucht nach Gelegenheiten, Christus auch mit seinem Wort zu verkünden, sei es den Nichtgläubigen, um sie zum Glauben zu führen, sei es den Gläubigen, um sie zu unterweisen, zu stärken und sie zu einem einsatzfreudigen Leben zu erwecken; "denn die Liebe Christi drängt uns" (2 Kor 5,14), und im Herzen aller sollten jene Worte des Apostels ein Echo finden: "Weh mir, wenn ich die gute Botschaft nicht verkünden wollte" (1 Kor 9,16)1.

Da sich aber in dieser unserer Zeit neue Fragen erheben und schwerste Irrtümer verbreitet werden, die die Religion, die sittliche Ordnung, ja die menschliche Gesellschaft selbst von Grund aus zu verkehren trachten, ist es dieser Heiligen Synode ein ernstes Anliegen, die Laien, jeden nach seiner Begabung und Bildung, zu ermutigen, im Geist der Kirche noch eifriger bei der Herausarbeitung, Verteidigung und entsprechenden Anwendung der christlichen Grundsätze auf die Probleme unserer Zeit ihren Beitrag zu leisten.

Die christliche Aufbauung der zeitlichen Ordnung

7. Das ist der Plan Gottes hinsichtlich der Welt, daß die Menschen die zeitliche Ordnung einträchtig miteinander aufbauen und immer mehr vervollkommnen.

Alles, was die zeitliche Ordnung ausmacht, die Güter des Lebens und der Familie, Kultur, Wirtschaft, Kunst, berufliches Schaffen, die Einrichtungen der politischen Gemeinschaft, die internationalen Beziehungen und ähnliches mehr, sowie die Entwicklung und der Fortschritt von alldem sind nicht nur Hilfsmittel zur Erreichung des letzten Zieles des Menschen, sondern haben ihren Eigenwert, den Gott in sie gelegt hat, ob man sie nun einzeln in sich selbst betrachtet oder als Teile der gesamten zeitlichen Ordnung: "Und Gott sah alles, was er geschaffen hatte, und es war sehr gut" (Gen 1,31). Diese natürliche Gutheit von alldem erhält eine spezifische Würde durch die Beziehung dieser Dinge zur menschlichen Person, zu deren Dienst sie geschaffen sind. Endlich hat es Gott gefallen, alles, das Natürliche und das Übernatürliche, in Christus Jesus zu einer Einheit zusammenzufassen, "so daß er selbst in allem den ersten Rang hat" (Kol 1,18). Dennoch nimmt diese Bestimmung der zeitlichen Ordnung in keiner Weise ihre Autonomie, ihre eigenen Ziele, Gesetze, Methoden und ihre eigene Bedeutung für das Wohl der Menschen. Sie vollendet sie vielmehr in ihrer Bedeutsamkeit und ihrem Eigenwert. Zugleich richtet sie sie auf die volle Berufung des Menschen auf Erden aus.

Im Lauf der Geschichte wurden die zeitlichen Dinge durch schwere Mißbräuche entstellt. Die Menschen, von der Erbschuld belastet, erlagen oft mannigfachen Irrtümern über das wahre Wesen Gottes, die Natur des Menschen und die Grundforderungen des Sittengesetzes. Das führte zu einem Verfall der Sitten und der menschlichen Einrichtungen, ja die menschliche Person selbst wurde nicht selten mit Füßen getreten. Auch in unseren Tagen setzen nicht wenige ein allzu großes Vertrauen auf den Fortschritt der Naturwissenschaften und der Technik und neigen zu einer gewissen Vergötzung der zeitlichen Dinge, mehr deren Sklaven als deren Herren.

Aufgabe der ganzen Kirche ist es, daran zu arbeiten, daß die Menschen fähig werden, die gesamte zeitliche Ordnung richtig aufzubauen und durch Christus auf Gott hinzuordnen.

Den Hirten obliegt es, die Grundsätze über das Ziel der Schöpfung und über den Gebrauch der Welt klar zu verkünden, sittliche und geistliche Hilfen zu gewähren, damit die zeitliche Ordnung auf Christus ausgerichtet werde.

Die Laien aber müssen den Aufbau der zeitlichen Ordnung als die gerade ihnen zukommende Aufgabe auf sich nehmen und dabei, vom Licht des Evangeliums und vom Geist der Kirche geleitet sowie von christlicher Liebe gedrängt, unmittelbar und entschieden handeln. Sie sollen aus ihrer spezifischen Sachkenntnis heraus und in eigener Verantwortung als Bürger mit ihren Mitbürgern zusammenarbeiten und überall und in allem die Gerechtigkeit des Reiches Gottes suchen.

Die zeitliche Ordnung ist so auszurichten, daß sie, unter völliger Wahrung der ihr eigentümlichen Gesetze, den höheren Grundsätzen des christlichen Lebens entsprechend gestaltet, dabei jedoch den verschiedenen Situationen der Orte, Zeiten und Völker angepaßt wird. Unter den Werken dieses Apostolates ist die soziale Tätigkeit der Christen von besonderer Bedeutung, und zwar wünscht die Heilige Synode, daß sie sich heute auf den ganzen zeitlichen Bereich, auch auf den kulturellen, erstrecke (2).

Das caritative Wirken

8. Alles apostolische Wirken muß seinen Ursprung und seine Kraft von der Liebe herleiten. Einige Werke sind jedoch schon ihrer Natur nach geeignet, die Liebe lebendig zum Ausdruck zu bringen. Sie sollten, so wollte es Christus der Herr, Zeichen seiner messianischen Sendung sein (vgl. Mt 11,4-5).

Das größte Gebot im Gesetz ist, Gott aus ganzem Herzen zu lieben und seinen Nächsten wie sich selbst (vgl. Mt 22,37-40). Dieses Gebot der Nächstenliebe machte Christus zu seinem charakteristischen Gebot und gab ihm eine neue, reichere Bedeutung: Er selbst wollte gleichsam derselbe Gegenstand der Liebe sein wie die Brüder, als er sagte: "Wann ihr etwas auch nur einem von diesen meinen geringsten Brüdern getan habt, habt ihr es mir getan" (Mt 25,40). Er selbst hat ja, als er die menschliche Natur annahm, die ganze Menschheit in einer übernatürlichen Solidarität zu einer Familie zusammengefaßt und an sich gebunden, und er hat die Liebe zum Zeichen seiner Jünger bestimmt mit den Worten: "Daran werden alle erkennen, daß ihr meine Jünger seid, wenn ihr Liebe zueinander habt" (Joh 13,35).

Wie darum die heilige Kirche schon in ihrer Frühzeit die Feier der Agape mit dem eucharistischen Mahl verband und so, als ganze durch das Band der Liebe um Christus geeint, in Erscheinung trat, wird sie zu allen Zeiten an diesem Zeichen der Liebe erkannt. Wenn sie sich auch über alles freut, was andere in dieser Hinsicht tun, nimmt sie doch die Werke der Liebe als ihre eigene Pflicht und ihr unveräußerliches Recht in Anspruch. Der barmherzige Sinn für die Armen und Kranken und die sogenannten caritativen Werke, die gegenseitige Hilfe zur Erleichterung aller menschlichen Nöte, stehen deshalb in der Kirche besonders in Ehren3.

Heute, da die Kommunikationsmittel immer vollkommener arbeiten, die Entfernungen unter den Menschen sozusagen überwunden sind und die Bewohner der ganzen Erde gleichsam zu Gliedern einer einzigen Familie wurden, sind jene Tätigkeiten und Werke viel dringlicher und umfassender geworden. Das caritative Tun kann und muß heute alle Menschen und Nöte umfassen. Wo immer Menschen leben, denen es an Speise und Trank, an Kleidung, Wohnung, Medikamenten, Arbeit, Unterweisung, notwendigen Mitteln zu einem menschenwürdigen Leben fehlt, wo Menschen von Drangsal und Krankheit gequält werden, Verbannung und Haft erdulden müssen, muß die christliche Hilfe sie suchen und finden, alle Sorgen für sie aufwenden, um sie zu trösten und mit tätiger Hilfe ihr Los zu erleichtern. Diese Verpflichtung obliegt in erster Linie den einzelnen Menschen wie den Völkern, die in Wohlstand leben (4).

Damit die Übung dieser Liebe über jeden Verdacht erhaben sei und als solche auch in Erscheinung trete, muß man im Nächsten das Bild Gottes sehen, nach dem er geschaffen ist, und Christus den Herrn, dem in Wahrheit all das dargeboten wird, was einem Bedürftigen gegeben wird. Man muß auch in tiefer Menschlichkeit auf die personale Freiheit und Würde dessen Rücksicht nehmen, der die Hilfe empfängt. Weder das Suchen des eigenen Vorteils noch Herrschsucht dürfen die Reinheit der Absicht beflecken (5). Zuerst muß man den Forderungen der Gerechtigkeit Genüge tun, und man darf nicht als Liebesgabe anbieten, was schon aus Gerechtigkeit geschuldet ist. Man muß die Ursachen der Übel beseitigen, nicht nur die Wirkungen. Die Hilfeleistung sollte so geordnet sein, daß sich die Empfänger, allmählich von äußerer Abhängigkeit befreit, auf die Dauer selbst helfen können.

Die Laien mögen also die Werke der Liebe und die Unternehmungen der sozialen Hilfe, private oder öffentliche, auch die internationalen Hilfswerke hochschätzen und nach Kräften fördern. Durch sie wird einzelnen Menschen und ganzen Völkern in ihrer Not wirklich geholfen. Dabei sollen die christlichen Laien mit allen Menschen guten Willens zusammenarbeiten (6).

III. KAPITEL

VERSCHIEDENE BEREICHE DES LAIENAPOSTOLATES

Einleitung

9. Die Laien betätigen ihr vielfältiges Apostolat sowohl in der Kirche als auch in der Welt. In jeder dieser beiden Ordnungen tun sich verschiedene Bereiche apostolischen Wirkens auf. Die wichtigeren sollen hier erwähnt werden: die kirchlichen Gemeinschaften im engeren Sinn, die Familie, die Jugend, die sozialen Milieus, das nationale und internationale Leben. Da heute die Frauen eine immer aktivere Funktion im ganzen Leben der Gesellschaft ausüben, ist es von großer Wichtigkeit, daß sie auch an den verschiedenen Bereichen des Apostolates der Kirche wachsenden Anteil nehmen.

Die kirchlichen Gemeinschaften

10. Als Teilnehmer am Amt Christi, des Priesters, Propheten und Königs, haben die Laien ihren aktiven Anteil am Leben und Tun der Kirche. Innerhalb der Gemeinschaften der Kirche ist ihr Tun so notwendig, daß ohne dieses auch das Apostolat der Hirten meist nicht zu seiner vollen Wirkung kommen kann. Denn wie jene Männer und Frauen, die Paulus in der Verkündigung des Evangeliums unterstützt haben (vgl. Apg 18,18.26; Röm 16,3), ergänzen Laien von wahrhaft apostolischer Einstellung, was ihren Brüdern fehlt; sie stärken geistig die Hirten und das übrige gläubige Volk (vgl. 1 Kor 16,17-18). Durch tätige Teilnahme am liturgischen Leben ihrer Gemeinschaft genährt, nehmen sie ja angelegentlich an deren apostolischen Werken teil. Menschen, die vielleicht weit abseits stehen, führen sie der Kirche zu. Angestrengt arbeiten sie an der Weitergabe des Wortes Gottes mit, vor allem durch katechetische Unterweisung. Durch ihre Sachkenntnis machen sie die Seelsorge und die Verwaltung der kirchlichen Güter wirksamer.

Die Pfarrei bietet ein augenscheinliches Beispiel für das gemeinschaftliche Apostolat; was immer sie in ihrem Raum an menschlichen Unterschiedlichkeiten vorfindet, schließt sie zusammen und fügt es dem Ganzen der Kirche ein1. Die Laien mögen sich daran gewöhnen, aufs engste mit ihren Priestern vereint in der Pfarrei zu arbeiten2; die eigenen Probleme und die der Welt, sowie die Fragen, die das Heil der Menschen angehen, in die Gemeinschaft der Kirche einzubringen, um sie dann in gemeinsamer Beratung zu prüfen und zu lösen; endlich jede apostolische und missionarische Initiative der eigenen kirchlichen Familie nach Kräften zu unterstützen.

Stets mögen sie den Sinn für das ganze Bistum pflegen, dessen Zelle gleichsam die Pfarrei ist, immer bereit, auf Einladung ihres Bischofs auch für die diözesanen Unternehmungen ihre Kräfte einzusetzen. Ja um den Bedürfnissen von Stadt und Land3 zu entsprechen, mögen sie ihre Mitarbeit nicht auf die engen Grenzen ihrer Pfarrei oder ihres Bistums beschränken, sondern sie auf den zwischenpfarrlichen, interdiözesanen, nationalen und internationalen Bereich auszudehnen bestrebt sein; dies um so mehr, als die von Tag zu Tag zunehmende Wanderung der Menschen und Völker, die Zunahme der gegenseitigen Verbundenheit und die Leichtigkeit des Nachrichtenaustausches nicht mehr zulassen, daß irgendein Teil der Gesellschaft in sich abgeschlossen weiterlebt. So sollen sie sich um die Nöte des über den ganzen Erdkreis verstreuten Volkes Gottes kümmern. Vor allem sollen sie die Missionswerke zu ihrem eigenen Anliegen machen und ihnen materielle, aber auch personelle Hilfe leisten. Es ist ja Pflicht und Ehre der Christen, Gott einen Teil der Güter zurückzugeben, die sie von ihm empfangen haben.

Die Familie

11. Der Schöpfer aller Dinge hat die eheliche Gemeinschaft zum Ursprung und Fundament der menschlichen Gesellschaft bestimmt und durch seine Gnade zu einem großen Geheimnis in Christus und seiner Kirche (vgl. Eph 5,32) gemacht. Darum hat das Apostolat der Eheleute und Familien eine einzigartige Bedeutung für die Kirche wie für die menschliche Gesellschaft.

Die christlichen Eheleute sind füreinander, für ihre Kinder und die übrigen Familienangehörigen Mitarbeiter der Gnade und Zeugen des Glaubens. Ihren Kindern sind sie die ersten Künder und Erzieher des Glaubens. Durch Wort und Beispiel bilden sie diese zu einem christlichen und apostolischen Leben heran, helfen ihnen klug in der Wahl ihres Berufes und pflegen mit aller Sorgfalt eine vielleicht in ihnen sich zeigende Berufung zum Priester- und Ordensstand.

Schon immer war es Pflicht der Gatten, heute aber ist es ein hochbedeutsamer Teil ihres Apostolates geworden:

a) die Unauflöslichkeit und Heiligkeit des ehelichen Bandes durch ihr Leben sichtbar zu machen und zu erweisen,

b) Recht und Pflicht der Eltern und Vormünder zur christlichen Erziehung ihrer Kinder entschlossen zu vertreten sowie

c) die Würde und das rechtmäßige Eigenleben der Familie zu verteidigen. Sie, wie auch alle übrigen Christen, mögen mit allen Menschen guten Willens daraufhin zusammenarbeiten, daß diese Rechte in der bürgerlichen Gesetzgebung gesichert bleiben. Die Führung des Gemeinwesens soll den Bedürfnissen der Familien hinsichtlich Wohnung, Kindererziehung, Arbeitsbedingungen, sozialer Sicherheit und Steuern Rechnung tragen. In der Organisation des Aus- und Einwanderungswesens soll das Zusammenleben der Familie in jeder Weise sichergestellt sein4.

Die Familie selbst empfing von Gott die Sendung, Grund und Lebenszelle der Gesellschaft zu sein. Diese Sendung wird sie erfüllen, wenn sie sich in der gegenseitigen Liebe ihrer Glieder und im gemeinsamen Gebet vor Gott als häusliches Heiligtum der Kirche erweist; wenn sich die ganze Familie in den liturgischen Gottesdienst der Kirche eingliedert; wenn schließlich die Familie zu echter Gastfreundschaft bereit ist, Gerechtigkeit und andere gute Werke zum Dienst aller notleidenden Brüder fördert.

Unter den verschiedenen Werken des Familienapostolates seien folgende genannt: verlassene Kinder an Kindes Statt annehmen, Fremde freundlich aufnehmen, bei der Gestaltung des Schullebens helfend mitwirken, Heranwachsenden mit Rat und Tat zur Seite stehen, Brautleuten zu einer besseren Ehevorbereitung helfen, in der Katechese mitarbeiten, Eheleute und Familien in materieller und sittlicher Not stützen, alte Menschen nicht nur mit dem Notwendigen versehen, sondern ihnen auch einen angemessenen Anteil am wirtschaftlichen Fortschritt zukommen lassen.

Immer und überall, besonders aber in den Gegenden, in denen der Same des Evangeliums zum erstenmal ausgestreut wird, die Kirche erst in ihren Anfängen steht oder sich in einer irgendwie bedrohlichen Lage befindet, legen christliche Familien vor der Welt ein überaus kostbares Zeugnis für Christus ab, wenn sie durch ihr ganzes Leben dem Evangelium verbunden sind und das Beispiel einer christlichen Ehe geben (5).

Um die Ziele ihres Apostolates leichter erreichen zu können, kann es zweckmäßig sein, daß sich die Familien zu Gruppen zusammenschließen (6).

Die Jugendlichen

12. Die Jugend hat in der heutigen Gesellschaft einen sehr bedeutsamen Einfluß (7). Dabei sind ihre Lebensverhältnisse, ihre Geisteshaltung und die Bindungen zur eigenen Familie weitgehend geändert. Oft wechseln die Jugendlichen viel zu schnell in eine neue gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation hinein. Während aber ihre soziale und auch ihre politische Bedeutung von Tag zu Tag wächst, scheinen sie für eine entsprechende Übernahme der neuen Belastungen nicht gerüstet.

Diese ihre gesteigerte Gewichtigkeit in der Gesellschaft fordert von ihnen ein ähnlich gesteigertes apostolisches Wirken. Ihre eigene natürliche Art macht sie dazu ja auch geeignet. Im wachsenden Bewußtsein der eigenen Persönlichkeit, getrieben von vitaler Begeisterung und überschäumendem Tatendrang, übernehmen sie eigene Verantwortung, begehren sie ihren Anteil am sozialen und kulturellen Leben: Wenn dieser Eifer vom Geist Christi, von Gehorsam und Liebe gegenüber den Hirten der Kirche erfüllt ist, kann man davon überreiche Frucht erhoffen. Junge Menschen selbst müssen die ersten und unmittelbaren Apostel der Jugend werden und in eigener Verantwortung unter ihresgleichen apostolisch wirken, immer unter Berücksichtigung des sozialen Milieus, in dem sie leben (8).

Die Erwachsenen mögen dafür Sorge tragen, mit den Jugendlichen in ein freundschaftliches Gespräch zu kommen, das beiden Teilen erlaubt, den Altersabstand zu überwinden, sich gegenseitig kennenzulernen und die je eigenen reichen Werte einander mitzuteilen. Die Erwachsenen mögen die Jugend zunächst durch ihr Beispiel, bei gegebener Gelegenheit auch durch klugen Rat und tatkräftige Hilfe zum Apostolat anregen. Die Jugendlichen mögen sich um Achtung und Vertrauen gegenüber den Erwachsenen bemühen; und wenn sie auch von Natur aus dem jeweils Neuen zuneigen, mögen sie doch auch lobenswerte Überlieferungen geziemend achten.

Auch die Kinder haben schon eine ihnen eigentümliche apostolische Betätigung. Ihren Kräften entsprechend sind sie wahre Zeugen für Christus unter ihren Kameraden.

Das soziale Umfeld

13. Das Apostolat im sozialen Milieu, nämlich das Bemühen, Mentalität und Sitte, Gesetz und Strukturen der Gemeinschaft, in der jemand lebt, im Geist Christi zu gestalten, ist so sehr Aufgabe und Pflicht der Laien, daß sie durch andere niemals entsprechend erfüllt werden kann. In diesem Bereich können die Laien ein Apostolat unter ihresgleichen ausüben. Hier ergänzen sie das Zeugnis des Lebens durch das Zeugnis des Wortes (9). Hier im Bereich der Arbeit, des Berufes, des Studiums, der Wohnstätte, der Freizeit, des kameradschaftlichen Zusammenseins, sind sie eher imstande, ihren Brüdern zu helfen.

Diese Sendung der Kirche in der Welt erfüllen die Laien vor allem durch

a) jene Einheit von Leben und Glauben, durch die sie zum Licht der Welt werden; durch die Rechtschaffenheit in all ihrem Tun, in der sie alle für die Liebe zum Wahren und Guten und schließlich für Christus und die Kirche gewinnen;

b) durch eine brüderliche Liebe, die sie am Leben, Arbeiten, Leiden und Sehnen ihrer Brüder teilnehmen läßt und in der sie die Herzen aller allmählich und unaufdringlich für das Wirken der Heilsgnade vorbereiten;

c) endlich durch jenes volle Bewußtsein ihres Anteils am Aufbau der Gesellschaft, in dem sie ihre häusliche, gesellschaftliche und berufliche Tätigkeit mit christlichem Großmut auszuüben trachten. So durchdringt ihre Art zu handeln allmählich das ganze Lebens- und Arbeitsmilieu.

Dieses Apostolat muß alle umfassen, die in jenem Milieu leben. Es darf auch kein erreichbares geistliches oder zeitliches Gut ausschließen. Aber die wahren Apostel begnügen sich nicht mit solchem Tun; sie sind darüber hinaus bestrebt, Christus auch durch ihr Wort ihren Nächsten zu verkünden. Viele Menschen kommen ja nur durch ihnen nahestehende Laien dazu, das Evangelium zu hören und Christus zu erkennen.

Die nationale und internationale Ordnung

14. Ein unermeßliches Feld des Apostolates tut sich im nationalen und internationalen Bereich auf, wo vor allem die Laien Mitarbeiter der christlichen Weisheit sind. In Liebe gegenüber ihrer Nation und in treuer Erfüllung ihrer bürgerlichen Aufgaben sollen die Katholiken sich verpflichtet wissen, das wahre Gemeinwohl zu fördern und das Gewicht ihrer Meinung stark zu machen, damit die staatliche Gewalt gerecht ausgeübt wird und die Gesetze der sittlichen Ordnung und dem Gemeinwohl entsprechen. Katholiken, die in öffentlichen Fragen sachverständig und in Glauben und christlicher Lehre entsprechend gefestigt sind, mögen sich der Übernahme öffentlicher Aufgaben nicht versagen. Durch deren gute Erfüllung dienen sie dem Gemeinwohl und können zugleich dem Evangelium einen Weg bahnen.

Die Katholiken seien bestrebt, mit allen Menschen guten Willens zusammenzuarbeiten zur Förderung alles dessen, was wahr, gerecht, heilig und liebenswert ist (vgl. Phil 4,8). Sie mögen mit ihnen im Gespräch bleiben, sie an Kenntnis und Menschlichkeit übertreffen und nachforschen, wie man die gesellschaftlichen und öffentlichen Einrichtungen im Geist des Evangeliums vervollkommnen kann.

Unter den charakteristischen Zeichen unserer Zeit verdient der wachsende und unwiderstehliche Sinn für die Solidarität aller Völker besondere Beachtung; ihn sorgsam zu fördern und in eine reine und wahre Leidenschaft der Brüderlichkeit zu läutern ist eine Aufgabe des Laienapostolates. Zudem müssen die Laien den internationalen Bereich mit all den theoretischen und praktischen Fragen und Lösungen im Auge behalten, die darin anstehen, vor allem im Hinblick auf die Völker in den Entwicklungsländern (10).

Alle, die in fremden Nationen arbeiten oder helfen, sollen bedenken, daß die Beziehungen zwischen den Völkern ein wirklich brüderlicher Austausch sein müssen, bei dem beide Teile zugleich geben und empfangen. Wer aber auf Reisen ist mögen internationale Angelegenheiten, wirtschaftliche Interessen oder Freizeit der Anlaß dazu sein -, soll bedenken, daß er überall auch wandernder Bote Christi ist; er soll sich als solcher auch in der Tat verhalten.

IV. KAPITEL

VERSCHIEDENE FORMEN DES APOSTOLATES

Einleitung

15. Die Laien können ihre apostolische Tätigkeit als einzelne ausüben; sie können sich dabei aber auch zu verschiedenen Gemeinschaften oder Vereinigungen zusammenschließen.

Bedeutung und Vielfalt des persönlichen Apostolates

16. Das von jedem einzelnen zu übende Apostolat, das überreich aus einem wahrhaft christlichen Leben strömt (vgl. Joh 4,14), ist Ursprung und Voraussetzung jedes Apostolates der Laien, auch des gemeinschaftlichen. Es kann durch nichts ersetzt werden.

Zu diesem immer und überall fruchtbringenden, aber unter bestimmten Umständen einzig entsprechenden und möglichen Apostolat sind alle Laien, wo immer sie stehen, gerufen und verpflichtet, auch wenn ihnen Gelegenheit oder Möglichkeit fehlt, in Vereinigungen mit anderen zusammenzuarbeiten.

Es gibt viele Formen des Apostolates, durch die die Laien die Kirche aufbauen, die Welt heiligen und in Christus beleben.

Eine besondere Form des Apostolates und ein auch unseren Zeiten höchst gemäßes Zeichen, Christus, der in seinen Gläubigen lebt, sichtbar zu machen, ist das Zeugnis des ganzen Lebens eines Laien, das aus Glaube, Hoffnung und Liebe entspringt. Im Apostolat des Wortes dagegen, das in gewissen Situationen unbedingt notwendig ist, verkünden die Laien Christus, stellen sie den Kern seiner Lehre heraus, verbreiten diese, wie es der Stellung und Sachkundigkeit eines jeden entspricht, und bekennen sie treu.

Als Mitarbeiter beim Aufbau und in der Gestaltung der zeitlichen Ordnung - sind sie doch Bürger dieser Welt - müssen die Laien überdies für ihr Leben in Familie, Beruf, Kultur und Gesellschaft höhere Grundsätze des Handelns im Licht des Glaubens zu finden suchen und anderen bei gegebener Gelegenheit aufzeigen. Sie dürfen dabei das Bewußtsein haben, daß sie so Mitarbeiter Gottes des Schöpfers, Erlösers und Heiligmachers werden und ihm Rühmung erweisen.

Endlich mögen die Laien ihr Leben durch die Liebe beleben und dies möglichst durch die Tat zum Ausdruck bringen.

Alle seien eingedenk, daß ihr öffentlicher Gottesdienst, ihr Gebet, ihre Buße und die freie Annahme der Mühen und Drangsale des Lebens, durch die sie dem leidenden Christus gleichförmig werden (vgl. 2 Kor 4,10; Kol 1,24), alle Menschen erreichen und zum Heil der ganzen Welt beitragen können.

Das persönliche Apostolat unter besonderen Umständen

17. Von größter und dringender Notwendigkeit ist dieses persönliche Apostolat dort, wo die Freiheit der Kirche schwer behindert ist. In diesen schwierigsten Verhältnissen treten die Laien, soweit es ihnen möglich ist, an die Stelle der Priester. Sie setzen oft ihre eigene Freiheit, bisweilen auch ihr Leben aufs Spiel, lehren die Menschen ihrer Umgebung die Lehre Christi, unterweisen sie im religiösen Leben und im katholischen Denken und leiten sie zu häufigem Empfang der Sakramente und vor allem zur Pflege der eucharistischen Frömmigkeit an (1). Die Heilige Synode dankt aus ganzem Herzen Gott, der auch in unserer Zeit nicht aufhört, inmitten der Verfolgungen Laien von heroischer Tapferkeit zu wecken, und versichert sie ihrer väterlichen Liebe und Dankbarkeit.

Das persönliche Apostolat hat ein besonderes Wirkungsfeld in den Ländern, in denen die Katholiken eine Minderheit bilden und in der Diaspora leben. Hier kann es nützlich sein, wenn Laien, die nur als einzelne apostolisch tätig sind, sei es aus den oben erwähnten, sei es aus besonderen, auch in der eigenen beruflichen Tätigkeit liegenden Gründen, sich doch in kleineren Gruppen, ohne strengere institutionelle oder organisatorische Form, zum Gespräch zusammenfinden, jedoch so, daß immer das Zeichen der Gemeinschaft der Kirche vor den anderen als ein wahres Zeugnis der Liebe in Erscheinung tritt. So helfen sie durch Freundschaft und Erfahrungsaustausch geistlich einander, gewinnen Kraft zur Überwindung der Unannehmlichkeiten eines allzu isolierten Lebens und Tuns, und dadurch bringt auch ihr Apostolat reichere Frucht.

Bedeutung des in Gemeinschaft vollzogenen Apostolates

18. Die Gläubigen sind gewiß als einzelne zur Verwirklichung des Apostolates in ihren verschiedenen Lebenslagen berufen; dennoch mögen sie bedenken, daß der Mensch seiner Natur nach ein gesellschaftliches Wesen ist und daß es Gott gefallen hat, die an Christus Glaubenden zu einem Volk Gottes (vgl. 1 Petr 2,5-10) und zu einem Leib zu vereinigen (vgl. 1 Kor 12,12). Das in Gemeinschaft geübte Apostolat der Gläubigen entspricht also in glücklicher Weise ebenso einem menschlichen wie einem christlichen Bedürfnis. Es stellt zugleich ein Zeichen der Gemeinschaft und der Einheit der Kirche in Christus dar, der gesagt hat: "Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen" (Mt 18,20).

Darum mögen die Gläubigen in einmütigem Zusammenwirken apostolisch tätig sein (2). Sie seien Apostel in ihrer Familiengemeinschaft wie in Pfarrei und Bistum, die selbst ein Ausdruck des Gemeinschaftscharakters des Apostolates sind, aber auch in freien Gruppierungen, zu denen sie sich zusammenschließen wollen.

Das in Gemeinschaft vollzogene Apostolat ist auch deshalb von großer Bedeutung, weil das Apostolat sowohl in den Gemeinschaften der Kirche als auch in den verschiedenen Milieus oft ein gemeinsames Vorgehen verlangt. Die für gemeinsame apostolische Betätigung errichteten Vereinigungen geben nämlich ihren Mitgliedern Halt, bilden sie für das Apostolat aus, ordnen und leiten ihre apostolische Tätigkeit, so daß man viel reichere Frucht erwarten kann, als wenn jeder einzeln für sich handelt.

In der gegenwärtigen Situation aber ist es geradezu unerläßlich, daß man im Bereich der Tätigkeit der Laien die gemeinschaftliche und organisierte Form des Apostolates stärkt; denn ein enges Verbundensein der Kräfte ist allein imstande, alle Ziele des heutigen Apostolates voll zu erreichen und seine Werte wirksam zu verteidigen (3). Dabei ist es von besonderer Wichtigkeit, daß sich das Apostolat auch mit der gemeinsamen geistigen Einstellung und mit der sozialen Situation derer befaßt, an die es sich wendet. Sonst werden diese oft dem Druck der öffentlichen Meinung und der Institutionen nicht gewachsen sein.

Vielfalt der Vereinigungen des Apostolates

19. Bei den Vereinigungen des Apostolates finden wir eine große Verschiedenheit (4). Einige nehmen sich das allgemeine apostolische Ziel der Kirche vor, andere verfolgen nur die Teilziele der Evangelisierung und Heiligung, andere die Ziele der christlichen Beseelung der zeitlichen Ordnung, andere wieder legen in besonderer Weise durch Werke der Barmherzigkeit und der Liebe Zeugnis für Christus ab.

Unter diesen Vereinigungen sind vor allem jene beachtenswert, die eine innigere Einheit zwischen dem praktischen Leben ihrer Mitglieder und ihrem Glauben fördern und betonen. Die Vereinigungen sind sich nicht selbst Zweck, sollen vielmehr der Erfüllung der Sendung der Kirche an der Welt dienen. Ihre apostolische Kraft hängt von ihrer Gleichförmigkeit mit den Zielen der Kirche ab sowie vom christlichen Zeugnis und vom evangelischen Geist ihrer einzelnen Mitglieder und der ganzen Vereinigung.

Die universale Aufgabe der Sendung der Kirche erfordert aber angesichts der fortschreitenden Institutionalisierung und der unerhörten Entwicklung der heutigen Gesellschaft, daß die apostolischen Initiativen der Katholiken immer vollkommenere Formen auf internationaler Ebene entwickeln. Die internationalen katholischen Organisationen werden ihr Ziel besser erreichen, wenn die Gruppen, die in ihnen zusammengefaßt sind, und deren Mitglieder enger mit ihnen verbunden werden.

Unter Wahrung der erforderlichen Verbundenheit mit der kirchlichen Autorität (5) haben die Laien das Recht, Vereinigungen zu gründen (6), zu leiten und den gegründeten beizutreten. Doch ist dabei eine Zersplitterung der Kräfte zu vermeiden. Diese tritt dann ein, wenn man ohne ausreichenden Grund neue Vereinigungen und Werke fördert oder an veralteten Vereinigungen und Methoden festhält, die keinen Nutzen mehr bringen. Es ist auch nicht immer zweckmäßig, Formen, die in einer Nation eingerichtet sind, unterschiedslos auf andere zu übertragen (7).

Die Katholische Aktion

20. In mehreren Nationen haben sich seit einigen Jahrzehnten Laien, die sich immer intensiver dem Apostolat widmeten, zu verschiedenen Formen von Aktionen und Vereinigungen zusammengeschlossen, die in engerer Verbindung mit der Hierarchie die im eigentlichen Sinn apostolischen Ziele verfolgten und noch verfolgen. Unter diesen oder auch ähnlichen älteren Einrichtungen sind vor allem die zu erwähnen, die, wenn auch mit verschiedenen Methoden, reichste Frucht für die Herrschaft Christi hervorgebracht haben, von den Päpsten und vielen Bischöfen mit Recht empfohlen und gefördert wurden und von ihnen den Namen Katholische Aktion erhalten haben. Sie wurden wiederholt als Mitarbeit der Laien am hierarchischen Apostolat beschrieben (8).

Diese Formen des Apostolates, ob sie nun den Namen Katholische Aktion führen oder einen anderen, die in unserer Zeit ein Apostolat von hohem Wert ausüben, sind dadurch gekennzeichnet, daß bei ihnen folgende Merkmale zusammentreffen und zusammen bejaht werden:

a) Das unmittelbare Ziel dieser Organisationen ist das apostolische Ziel der Kirche, nämlich in Hinordnung auf die Evangelisierung und Heiligung der Menschen sowie auf die christliche Bildung ihres Gewissens, so daß sie die verschiedenen Gemeinschaften und Milieus mit dem Geist des Evangeliums durchdringen können.

b) Die Laien arbeiten in der ihnen eigentümlichen Weise mit der Hierarchie zusammen, tragen ihre eigene Erfahrung bei und übernehmen Verantwortung in der Leitung dieser Organisationen, in der Beurteilung der Verhältnisse, unter denen die pastorale Tätigkeit der Kirche auszuüben ist, und in der Planung und Durchführung des Aktionsprogramms.

c) Die Laien handeln vereint nach Art einer organischen Körperschaft, so daß die Gemeinschaft der Kirche deutlicher zum Ausdruck gebracht und so das Apostolat wirksamer wird.

d) Die Laien, die sich freiwillig anbieten oder zum Wirken und zur direkten Mitarbeit mit dem hierarchischen Apostolat eingeladen werden, handeln unter der Oberleitung der Hierarchie selbst. Diese kann die Mitarbeit auch durch ein ausdrückliches Mandat bestätigen.

Die Organisationen, in denen sich diese Merkmale nach dem Urteil der Hierarchie zusammen vorfinden, sind als Katholische Aktion anzusehen, wenn sie auch wegen der lokalen und nationalen Erfordernisse verschiedene Formen und Namen annehmen. Das Heilige Konzil empfiehlt nachdrücklich diese Einrichtungen, die zweifellos den Notwendigkeiten des Apostolates der Kirche bei vielen Völkern entsprechen. Es lädt die Priester und Laien, die in ihnen mitarbeiten, ein, die oben erwähnten Merkmale mehr und mehr zu verwirklichen und mit allen anderen Formen des Apostolates immer brüderlich in der Kirche zusammenzuarbeiten.

Wertschätzung der Vereinigungen

21. Alle apostolischen Vereinigungen sind gebührend zu schätzen. Die aber, die die Hierarchie entsprechend den zeitlichen und örtlichen Notwendigkeiten lobt oder empfiehlt oder deren Errichtung sie als besonders dringlich erklärt, sind von Priestern, Ordensleuten und Laien besonders hochzuschätzen und nach den Möglichkeiten eines jeden zu fördern. Zu ihnen gehören heute vor allem die internationalen Vereinigungen und Zusammenschlüsse der Katholiken.

Die Laien in besonderem Dienst der Kirche

22. Besondere Ehre und Empfehlung verdienen in der Kirche jene Laien, die, ehelos oder verheiratet, sich selbst für immer oder auf Zeit mit ihrem Fachwissen dem Dienst an den kirchlichen Institutionen und an deren Werken hingeben. Es gereicht ihr zur großen Freude, daß die Zahl der Laien von Tag zu Tag wächst, die den ihnen eigentümlichen Dienst den apostolischen Vereinbarungen und Werken anbieten, sei es innerhalb der Grenzen ihres eigenen Volkes, sei es auf internationaler Ebene, sei es vor allem in den katholischen Gemeinschaften der Mission und der jungen Kirchen.

Die Hirten der Kirche sollen diese Laien gern und dankbar aufnehmen und dafür sorgen, daß die Bedingungen, unter denen sie leben, den Erfordernissen der Gerechtigkeit, der Billigkeit und der Liebe möglichst entsprechen. Das gilt vor allem vom standesgemäßen Unterhalt dieser Laien und ihrer Familien. Dazu sollten sich die Laien immer der nötigen Unterweisung, der geistlichen Stützung und Ermunterung erfreuen.

V. KAPITEL

DIE ORDNUNG

Einleitung

23. Das Apostolat der Laien muß, ob es nun vom Einzelnen oder in Gemeinschaft ausgeübt wird, in rechter Weise in das Apostolat der Gesamtkirche eingeordnet sein. Ja die Verbindung mit denen, die der Heilige Geist dazu bestellt hat, die Kirche Gottes zu leiten (vgl. Apg 20,28), ist ein wesentliches Element des christlichen Apostolates. Nicht weniger notwendig ist die Zusammenarbeit der verschiedenen apostolischen Werke. Sie ist von der Hierarchie entsprechend zu ordnen.

Um den Geist der Einheit zu fördern, im ganzen Apostolat der Kirche die brüderliche Liebe aufleuchten zu lassen, die gemeinsamen Ziele zu erreichen und verderbliche Eifersüchteleien zu vermeiden, ist die gegenseitige Hochschätzung aller Formen des Apostolates in der Kirche und - unter Wahrung der Eigenart einer jeden einzelnen - ihre angemessene Koordinierung nötig (1). Das gilt vor allem, wenn eine besondere Aktion in der Kirche Einmütigkeit und apostolische Zusammenarbeit von Welt- und Ordensklerus, Ordensleuten und Laien verlangt.

Beziehungen zur Hierarchie

24. Es ist die Aufgabe der Hierarchie, das Apostolat der Laien zu fördern, Grundsätze und geistliche Hilfen zu geben, seine Ausübung auf das kirchliche Gemeinwohl hinzuordnen und darüber zu wachen, daß Lehre und Ordnung gewahrt bleiben.

Freilich läßt das Apostolat der Laien, je nach seinen verschiedenen Formen und Inhalten, verschiedenartige Beziehungen zur Hierarchie zu.

In der Kirche gibt es nämlich sehr viele apostolische Werke, die durch freie Entschließung der Laien zustande kommen und auch nach ihrem klugen Urteil geleitet werden. Durch solche Werke kann die Sendung der Kirche unter bestimmten Umständen sogar besser erfüllt werden. Deshalb werden sie auch nicht selten von der Hierarchie gelobt und empfohlen (2). Kein Werk aber darf sich ohne Zustimmung der rechtmäßigen kirchlichen Autorität "katholisch" nennen.

Gewisse Formen des Apostolates der Laien werden, wenn auch in unterschiedlicher Weise, von der Hierarchie ausdrücklich anerkannt. Darüber hinaus kann die kirchliche Autorität mit Rücksicht auf die Erfordernisse des kirchlichen Gemeinwohls aus den apostolischen Vereinigungen und Werken, die unmittelbar ein geistliches Ziel anstreben, einige auswählen und in besonderer Weise fördern, in denen sie dann auch eine besondere Verantwortung auf sich nimmt. Die Hierarchie, die das Apostolat je nach den Umständen auf verschiedene Weise ordnet, verbindet so eine seiner Formen enger mit ihrem eigenen apostolischen Amt, freilich unter Wahrung der Natur und der Verschiedenheit beider und darum auch der notwendigen Möglichkeit der Laien, in eigener Verantwortung zu handeln. Dieser Akt der Hierarchie wird in verschiedenen kirchlichen Dokumenten Mandat genannt.

Schließlich vertraut die Hierarchie den Laien auch gewisse Aufgaben an, die enger mit den Ämtern der Hirten verbunden sind, etwa bei der Unterweisung in der christlichen Lehre, bei gewissen liturgischen Handlungen und in der Seelsorge. Kraft dieser Sendung unterstehen dann die Laien bei der Ausübung ihres Amtes voll der höheren kirchlichen Leitung.

Hinsichtlich der Werke und Einrichtungen der zeitlichen Ordnung ist es Aufgabe der kirchlichen Hierarchie, die in den zeitlichen Dingen zu befolgenden sittlichen Grundsätze zu lehren und authentisch zu interpretieren. Ihr steht das Recht zu, nach gehöriger Überlegung und unter Beziehung der Hilfe von Sachverständigen über die Übereinstimmung solcher Werke und Einrichtungen mit den sittlichen Grundsätzen zu urteilen und darüber zu bestimmen, was zur Wahrung und Förderung der Güter der übernatürlichen Ordnung erforderlich ist.

Die Unterstützung des Laienapostolates durch den Klerus

25. Bischöfe und Pfarrer sowie die übrigen Priester des Welt- und Ordensklerus mögen sich vor Augen halten, daß das Recht und die Pflicht zur Ausübung des Apostolates allen Gläubigen, Klerikern und Laien, gemeinsam ist und daß auch die Laien bei der Auferbauung der Kirche eine ihnen eigentümliche Aufgabe haben (3). Darum mögen sie brüderlich mit den Laien in der Kirche und für die Kirche arbeiten und diesen in ihrem apostolischen Wirken besondere Sorge schenken (4).

Zur Unterstützung der besonderen Formen des Laienapostolates sollen geeignete und wohlausgebildete Priester sorgfältig ausgewählt werden (5). Die sich aber diesem Dienst widmen, repräsentieren bei ihrem pastoralen Wirken die Hierarchie aufgrund der von ihr empfangenen Sendung. Dem Geist und der Lehre der Kirche stets treu, sollen sie ein gutes Verhältnis der Laien zur Hierarchie fördern. Für die Pflege des geistlichen Lebens und des apostolischen Sinnes der ihnen anvertrauten katholischen Vereinigungen mögen sie sich ganz einsetzen. Mit ihrem weisen Rat sollen sie der apostolischen Tätigkeit dieser Vereinigungen zur Seite stehen und ihre Initiativen fördern. In ständig mit den Laien geführtem Gespräch sollen sie aufmerksam die Formen suchen, die die apostolische Aktion fruchtbarer machen. Sie sollen den Geist der Einheit innerhalb der betreffenden Vereinigung und zwischen ihr und den übrigen Vereinigungen fördern.

Die Ordensleute endlich, Brüder oder Schwestern, sollen die apostolischen Werke der Laien schätzen und sich entsprechend dem Geist und den Bestimmungen der Institute gern der Förderung der Werke der Laien widmen (6). Sie sollen die priesterlichen Aufgaben zu stützen, zu fördern und zu ergänzen trachten.

Einige Instrumente für die Zusammenarbeit

26. In den Diözesen sollen nach Möglichkeit beratende Gremien eingerichtet werden, die die apostolische Tätigkeit der Kirche im Bereich der Evangelisierung und Heiligung, im caritativen und sozialen Bereich und in anderen Bereichen bei entsprechender Zusammenarbeit von Klerikern und Ordensleuten mit den Laien unterstützen. Unbeschadet des je eigenen Charakters und der Autonomie der verschiedenen Vereinigungen und Werke der Laien werden diese Beratungskörper deren gegenseitiger Koordinierung dienen können (7).

Solche Gremien sollten, soweit wie möglich, auch auf pfarrlicher, zwischenpfarrlicher und interdiözesaner Ebene, aber auch im nationalen und internationalen Bereich geschaffen werden (8).

Beim Heiligen Stuhl soll darüber hinaus ein besonderes Sekretariat zum Dienst und zur Anregung für das Laienapostolat errichtet werden; ein Zentrum, das mit geeigneten Mitteln Informationen über die verschiedenen apostolischen Unternehmungen der Laien vermitteln, Untersuchungen über die heute in diesem Bereich erwachsenden Fragen anstellen und mit seinem Rat der Hierarchie und den Laien in den apostolischen Werken zur Verfügung stehen soll. An diesem Sekretariat sollen die verschiedenen Bewegungen und Werke des Laienapostolates der ganzen Welt beteiligt sein. Dabei sollen auch Kleriker und Ordensleute mit den Laien zusammenarbeiten.

Die Zusammenarbeit mit anderen Christen und mit Nicht-Christen

27. Das Evangelium, das uns wie ein gemeinsames väterliches Erbe miteinander verbindet, und die daraus sich ergebende gemeinsame Pflicht zum christlichen Zeugnis empfehlen, ja fordern oft genug die Zusammenarbeit der Katholiken mit anderen Christen, von den einzelnen und von den Gemeinschaften der Kirche, bei Einzelaktionen und in Vereinigungen, auf nationaler und internationaler Ebene (9). Die gemeinsamen menschlichen Werte verlangen darüber hinaus nicht selten eine ähnliche Zusammenarbeit der Christen, die apostolische Ziele verfolgen, mit Menschen, die sich zum christlichen Namen nicht bekennen, aber jene Werte anerkennen. Durch diese dynamische und kluge Zusammenarbeit (10), die für die Tätigkeiten im zeitlichen Bereich von großer Bedeutung ist, legen die Laien Zeugnis für Christus, den Erlöser der Welt, und für die Einheit der Menschheitsfamilie ab.

VI. KAPITEL

DIE BILDUNG ZUM APOSTOLAT

Notwendigkeit der Bildung zum Apostolat

28. Das Apostolat kann seine volle Wirksamkeit nur unter Voraussetzung einer vielfältigen und umfassenden Bildung erreichen. Eine solche verlangen nicht nur der stetige geistliche und geistige Fortschritt des Laien selbst, sondern auch die verschiedenen Sachbereiche, Personen und Aufgaben, denen sich sein Wirken anpassen muß. Die Bildung zum Apostolat muß sich auf jene Grundlagen stützen, die dieses Konzil schon in anderen Dokumenten beschrieben und erläutert hat (1). Außer der allen Christen gemeinsamen Bildung fordern nicht wenige Formen des Apostolates wegen der Verschiedenheit der Personen und Umstände auch eine spezifische und gesonderte Bildung.

Bildungsprinzipien für das Laienapostolat

29. Da die Laien auf ihre Weise an der Sendung der Kirche teilnehmen, erhält ihre apostolische Bildung vom weltbezogenen Eigencharakter des Laientums selbst und von seiner Spiritualität eine besondere Prägung.

Die Bildung zum Apostolat setzt eine gewisse, der Begabung und der Situation eines jeden gemäße gesamtmenschliche Bildung voraus. Der Laie muß nämlich die Welt dieser unserer Zeit gut kennen und darum ein Glied seiner eigenen Gesellschaft sein, das für deren Kultur aufgeschlossen ist.

Vor allem aber muß der Laie lernen, die Sendung Christi und der Kirche zu erfüllen, indem er aus dem Glauben im göttlichen Mysterium der Schöpfung und Erlösung lebt, gedrängt vom Heiligen Geist, der das Volk Gottes belebt und alle Menschen bewegt, Gott den Vater zu lieben und Welt und Menschen in ihm. Diese Bildung ist als Fundament und Voraussetzung jedes fruchtbaren Apostolates anzusehen.

Außer der geistlichen Bildung ist eine gründliche theoretische Unterweisung erforderlich, und zwar eine theologische, ethische, philosophische, immer entsprechend der Verschiedenheit des Alters, der Stellung und Begabung. Auch die Bedeutung einer Allgemeinbildung, in der das praktische und technische Moment nicht fehlt, darf keineswegs geringgeschätzt werden. Zur Wahrung guter mitmenschlicher Beziehungen sind die wahrhaft menschlichen Werte zu pflegen, vor allem die Kunst brüderlichen Zusammenlebens, der Zusammenarbeit und des Gespräches.

Weil aber die Bildung zum Apostolat nicht in bloß theoretischer Unterweisung bestehen kann, möge der Laie, zwar stufenweise und klug, aber doch vom Anfang seiner Bildung an, lernen, alles im Licht des Glaubens zu betrachten, zu beurteilen und zu tun, durch sein Handeln sich selbst mit den anderen weiterzubilden und zu vervollkommnen und so in einen wirkungsreichen Dienst für die Kirche hineinzuwachsen (2). Diese Bildung, die immer mehr zu vervollkommnen ist, verlangt schon mit Rücksicht auf die wachsende Reife der Person und auf die immer neuen Probleme ein von Tag zu Tag tieferes Wissen und eine entsprechend angepaßte Tätigkeit. Um allen Bildungsansprüchen gerecht zu werden, ist immer die Einheit und Ganzheit der menschlichen Person im Auge zu halten, so daß ihre Harmonie und ihr Gleichgewicht gewahrt und gestärkt werden.

So fügt sich der Laie selbst reif und geflissentlich in die Wirklichkeit der zeitlichen Ordnung ein und übernimmt erfolgreich seine Funktion bei ihrer Gestaltung. Zugleich macht er die Kirche als ihr lebendiges Glied und als ihr Zeuge inmitten der zeitlichen Dinge präsent und wirksam (3).

Die zum Apostolat Erziehenden

30. Die Bildung zum Apostolat muß mit der ersten Unterweisung in der Kindheit beginnen. Besonders aber sollen die Heranwachsenden und Jugendlichen in das Apostolat eingeführt und von seinem Geist durchdrungen werden. Diese Bildung ist, wie es neu übernommene Aufgaben jeweils erfordern, durch das ganze Leben hindurch zu vervollständigen. Darum kann es nicht anders sein, als daß den christlichen Erziehern auch die Pflicht der Bildung zum Apostolat obliegt.

Es ist Sache der Eltern, schon ihre Kinder in der Familie von klein auf dazu zu befähigen, daß sie die Liebe Gottes gegen alle Menschen immer mehr erkennen. Sie mögen sie stufenweise, vor allem durch ihr Beispiel, lehren, sich um die materiellen und geistigen Nöte ihres Nächsten zu kümmern. So soll die ganze Familie und ihr Gemeinschaftsleben geradezu eine Schule des Apostolates werden.

Zudem müssen die Kinder dazu erzogen werden, über die Familie hinauszuwachsen und für die kirchlichen und weltlichen Gemeinschaften aufgeschlossen zu sein. In die örtliche Gemeinschaft der Pfarrei sollen sie so hineingenommen werden, daß sie in ihr das Bewußtsein gewinnen, schon lebendige und aktive Glieder des Volkes Gottes zu sein.

Die Priester aber mögen in der Katechese, im Dienst des Wortes, in der Seelenführung und bei anderen pastoralen Dienstleistungen die Bildung zum Apostolat im Auge behalten. Auch die Schulen, die Kollegien und andere katholische Bildungseinrichtungen haben die Aufgabe, bei den Jugendlichen katholisches Denken und apostolisches Tun zu fördern. Wenn diese Bildung fehlt, entweder weil die Jugendlichen solche Schulen nicht besuchen oder aus anderen Gründen, mögen die Eltern, die Seelsorger und apostolischen Vereinigungen um so mehr dafür Sorge tragen.

Die Lehrer und Erzieher aber, die schon kraft ihrer Berufung und ihres Amtes eine hervorragende Form des Laienapostolates ausüben, sollen mit dem nötigen Wissen und dem entsprechenden pädagogischen Geschick ausgestattet sein, um diese Unterweisung wirksam geben zu können.

Ebenso sollen die Gruppen und Vereinigungen der Laien, ob sie nun das Apostolat oder andere übernatürliche Ziele anstreben, je nach ihrem Ziel und ihrer Weise die Bildung zum Apostolat fördern4. Sie sind oft sogar der normale Weg zu einer ausgewogenen apostolischen Bildung. In ihnen finden sich nämlich die theoretische, geistliche und praktische Bildung vereint. Ihre Mitglieder besprechen mit ihren Kameraden und Freunden in kleinen Gruppen Methoden und Ergebnisse ihrer apostolischen Tätigkeit und konfrontieren ihr tägliches Leben mit dem Evangelium.

Dabei ist diese Bildung so einzurichten, daß sie das ganze Laienapostolat berücksichtigt, das ja nicht nur innerhalb der Zusammenkünfte der einzelnen Vereinigungen selbst, sondern auch in allen Verhältnissen durch das ganze Leben hindurch zur Verwirklichung kommt, vor allem im beruflichen und gesellschaftlichen Leben.

Ja auch jeder einzelne muß sich selbst eifrig zum Apostolat vorbereiten; das gilt besonders für das Erwachsenenalter. Denn mit fortschreitendem Alter weitet sich der Geist; so kann jeder gründlicher die Talente entdecken, die Gott ihm geschenkt hat, und wirksamer jene Charismen einsetzen, die ihm der Heilige Geist zum Wohl seiner Brüder verliehen hat.

Anpassung der Bildung an die verschiedenen Formen des Apostolates

31. Die verschiedenen Formen des Apostolates erfordern auch eine jeweils angemessene Bildung.

a) Was das Apostolat der Evangelisierung und Heiligung der Menschen angeht, sind die Laien besonders zum Gespräch mit anderen, Gläubigen und Ungläubigen, und zur Kundmachung der Botschaft Christi an alle zu bilden (5). Da aber der Materialismus in verschiedenster Ausprägung heute überall, auch unter den Katholiken, weit verbreitet ist, sollen die Laien nicht nur die katholischen Wahrheiten besser studieren, vor allem jene, die besonders umstritten sind, sondern sie sollen auch jeder Form von Materialismus das Zeugnis eines Lebens nach dem Evangelium entgegenstellen.

b) Was die christliche Ausrichtung der zeitlichen Ordnung angeht, soll den Laien die Lehre von der wahren Bedeutung und dem Wert der zeitlichen Güter vermittelt werden: vom Wert, den sie in sich selbst wie auch im Zusammenhang mit dem Gesamtziel der menschlichen Person haben. Die Laien sollen sich im rechten Gebrauch der Dinge und in der Organisation von Einrichtungen üben, immer unter Bedachtnahme auf das Gemeinwohl gemäß den Grundsätzen der kirchlichen Sitten- und Soziallehre. Vor allem die Grundsätze der Soziallehre und deren Auswirkungen sollen sie so studieren, daß sie fähig werden, für ihren Teil am Fortschritt der Lehre wie an der rechten Anwendung derselben auf den einzelnen Fall mitzuwirken (6).

c) Da die Werke der Liebe und der Barmherzigkeit ein hervorragendes Zeugnis christlichen Lebens darstellen, muß die apostolische Bildung auch zur Ausübung dieser Werke anleiten, damit die Gläubigen schon von Kindheit an lernen, mit ihren Brüdern mitzuleiden und ihnen in der Not großmütig zu Hilfe zu kommen (7).

Die Hilfsmittel

32. Den Laien, die sich dem Apostolat widmen, stehen schon viele Hilfsmittel zur Verfügung, wie Tagungen, Kongresse, Tage der Besinnung, geistliche Übungen, häufige Zusammenkünfte, Vorträge, Bücher, Handreichungen. Dadurch erlangen sie ein tieferes Verständnis der Heiligen Schrift und der katholischen Lehre, werden im geistlichen Leben gestärkt, lernen auch die Situation der Welt beurteilen und geeignete Methoden finden und erproben (8).

Diese Hilfen zur Bildung nehmen auf die verschiedenen Formen des Milieuapostolates Rücksicht. Zum gleichen Zweck wurden auch Zentren und höhere Institute errichtet, die schon beste Erfolge verzeichnen. Das Heilige Konzil bringt seine Freude über alle diese Errichtungen zum Ausdruck, die schon in verschiedenen Gegenden in Blüte stehen, und wünscht sehr, daß sie überall, wo sie vonnöten sind, gefördert werden.

Darüber hinaus sollen Dokumentations- und Studienzentren für alle Bereiche des Apostolates errichtet werden, und zwar nicht nur in theologischer, sondern auch in anthropologischer, psychologischer, soziologischer und methodologischer Richtung, damit die Möglichkeiten und Fähigkeiten der Laien, der Männer und Frauen, der Jugendlichen und Erwachsenen, besser ausgewertet werden.

AUFRUF DES KONZILS

33. Das Heilige Konzil beschwört also im Herrn inständig alle Laien, dem Ruf Christi, der sie in dieser Stunde noch eindringlicher einlädt, und dem Antrieb des Heiligen Geistes gern, großmütig und entschlossen zu antworten.

In besonderer Weise möge die jüngere Generation diesen Anruf als an sich gerichtet betrachten und ihn mit Freude und Hochherzigkeit aufnehmen; denn der Herr selbst lädt durch diese Heilige Synode alle Laien noch einmal ein, sich von Tag zu Tag inniger mit ihm zu verbinden und sich in seiner heilbringenden Sendung zusammenzuschließen; dabei seien sie auf das, was sein ist, wie auf ihr eigenes bedacht (vgl. Phil 2,5).

Von neuem sendet er sie in alle Städte und Ortschaften, in die er selbst kommen will (Lk 10,1), damit sie sich in den verschiedenen Formen und Weisen des einen Apostolates der Kirche, das dauernd den neuen Bedürfnissen der Zeiten anzupassen ist, als seine Mitarbeiter erweisen. So wirken sie allezeit und mit aller Kraft für das Werk des Herrn; dabei wissen sie wohl, daß ihre Mühe nicht vergebens ist im Herrn (vgl. 1 Kor 15,58).

18. November 1965


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ANMERKUNGEN


Einleitung:


1) Vgl. Johannes XXIII., Apost. Konst. Humanæ salutis, 25. Dez. 1961: AAS 54 (1962) 7-10.

2) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Art. 33ff.: AAS 57 (1965) 39f.; vgl. auch Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Art. 26-40: AAS 56 (1964) 107-111; vgl. Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel Inter mirifica: AAS 56 (1964) 145-153; vgl. Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio: AAS 57 (1965) 90-107; vgl. Dekret über das Hirtenamt der Bischöfe ein der Kirche Christus Dominus, Art. 16.17.18; Erklärung über die christliche Erziehung Gravissimum educationis, Art. 3.5.7.

3) Vgl. Pius XII., Ansprache an die Kardinäle, 20. Febr. 1946: AAS 38 (1946) 149f.; ders., Ansprache an die Teilnehmer des ersten Weltkongresses der christlichen Arbeiterjugend (J.O.C.), 25. Aug. 1957: AAS 49 (1957) 843.


Kapitel 1:

1) Vgl. Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiæ: AAS 18 (1926) 65.

2) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Art. 31: AAS 57 (1965) 37.

3) Vgl. ebd. Art. 33: AAS 57 (1965) 39; vgl. auch Art. 10, a. a. O. 14.

4) Vgl. ebd. Art. 12: AAS 57 (1965) 16.

5) Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Art. 11: AAS 56 (1964) 102-103.

6) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Art. 32: AAS 57 (1965) 38; vgl. auch 40-41, a. a. O. 45-47.

7) Vgl. ebd. Art. 62, a. a. O. 63; vgl. auch Art. 65, a. a. O. 64-65.


Kapitel 2:

1) Vgl. Pius XI., Enz. Ubi arcano, 23. Dez. 1922: AAS 14 (1922) 695; Pius XII., Enz. Summi Pontificatus, 20. Okt. 1939: AAS 31 (1939) 442-443.

2) Vgl. Leo XIII., Enz. Rerum novarum: ASS 23 (1890-91) 647; Pius XI., Enz. Quadragesimo anno: AAS 23 (1931) 190; Pius XII., Rundfunkansprache, 1. Juni 1941: AAS 33 (1941) 207.

3) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra: AAS 53 (1961) 402.

4) Vgl. ebd. 440-441.

5) Vgl. ebd. 442-443.

6) Vgl. Pius XII., Ansprache an die "Pax Romana" (M.I.I.C.), 25. März 1957: AAS 49 (1957) 298-299; und vor allem Johannes XXIII., Ansprache an den Kongreß des Rates der Food and Agriculture Organization (FAO), 10. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 865-866.


Kapitel 3:

1) Vgl. Pius X., Apost. Schreiben Creationis duarum novarum patœciarum, 1. Juni 1905: ASS 38 (1905) 65-67; Pius XII., Ansprache an die Gläubigen der Pfarrei S. Saba, 11. Jan. 1953: Discorsi e Radiomessaggi XIV (1952-53) 449-454; Johannes XXIII., Ansprache an den Klerus und die Gläubigen des suburbikarischen Bistums Albano, 26. Aug. 1962: AAS 54 (1962) 656-660.

2) Vgl. Leo XIII., Ansprache, 28. Jan. 1894: Acta Leonis XIII Bd. XIV (1894) 424-42: 5.

3) Vgl. Pius XII., Ansprache an die Pfarrer usw., 6. Febr. 1951: Discorsi e Radiomessaggi XII (1950-51) 437-443, 8. März 1952: ebd. (1952-53) 5-10, 27. März 1953: ebd. XV (1953-54) 27-35, 28. Febr. 1954: ebd. 585-590.

4) Vgl. Pius XI., Enz. Casti connubii: AAS 22 (1930) 554; Pius XII., Rundfunkbotschaft, 1. Juni 1941: AAS 33 (1941) 203; ders., Ansprache an die Delegierten zum Kongreß der Internationalen Union der Vereinigungen zum Schutz der Familienrechte, 20. Sept. 1949: AAS 41 (1949) 552; ders., Ansprache an französische Familienväter anläßlich ihrer PiIgerfahrt nach Rom, 18. Sept. 1951: AAS 43 (1951) 731; ders., Rundfunkbotschaft zum Weihnachtstag 1952: AAS 45 (1953) 41; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961) 429-439.

5) Vgl. Pius XII., Enz. Evangelii Præcones, 2. Juni 1951: AAS (1951) 514.

6) Vgl. Pius XII., Ansprache an die Delegierten zum Kongreß der Internationalen Union der Vereinigungen zum Schutz der Familienrechte, 20. Sept. 1949: AAS 41 (1949) 552.

7) Vgl. Pius X., Ansprache an die Vereinigung der katholischen Jugend Frankreichs über Frömmigkeit, Wissen und Aktion, 25. Sept. 1904: ASS 37 (1904-05) 296-300

8) Vgl. Pius XII., Brief Dans quelques semaines an den Erzbischof von Montreal über die Versammlungen der christlichen Arbeiterjugend Kanadas, 24. Mai 1947: AAS 39 (1947) 257; ders., Rundfunkbotschaft an die J.O.C. in Brüssel, 3. Sept. 1950: AAS 42 (1950) 640-641.

9) Vgl. Pius Xl., Enz. Quadragesimo anno, 15. Mai 1931: AAS 23 (1931) 225-226.

10) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961) 448-450.


Kapitel 4:

1) Vgl. Pius XII., Ansprache an den ersten Weltkongreß für Laienapostolat, 14. Okt. 1951: AAS 43 (1951) 788.

2) Vgl. Pius XII., ebd.: 787-788.

3) Vgl. Pius XII., Enz. Le pèlerinage de Lourdes, 2. Juli 1957: AAS 49 (1957) 615.

4) Vgl. Pius XII., Ansprache an den Rat des lnternationalen Verbandes katholischer Männer, 8. Dez. 1956: AAS 49 (1957) 26-27.

5) Vgl. unten 5. Kapitel, Art. 24.

6) Vgl. Entscheidung der Konzilskongregation, Corrienten., 13. Nov. 1920: AAS 13 (1921) 139.

7) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 10. Dez. 1959: AAS 51 (1959) 856.

8) Vgl. Pius XI., Brief Quæ nobis an Kardinal Bertram, 13. Nov. 1928: AAS 20 (1928) 385; vgl. auch Pius XII., Ansprache an die Katholische Aktion Italiens, 4. Sept. 1940: AAS 32 (1940) 362.


Kapitel 5:

1) Vgl. Pius XI., Brief Quamvis Nostra, 27. Okt. 1935: AAS 28 (1936) 160-161.

2) Vgl. Entscheidung der Konzilskongregation, Corrienten., 13. Nov. 1920: AAS 13 (1921) 137-140.

3) Vgl. Pius XII., Ansprache an den zweiten Weltkongreß für Laienapostolat, 5. Okt. 1957: AAS 49 (1957) 927.

4) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Art. 37: AAS 57 (1965) 42-43.

5) Vgl. Pius XII., Apost. Mahnschreiben Menti Nostræ, 23. Sept. 1950: AAS 42 (1950) 660.

6) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens Perfectæ caritatis, Art. 8.

7) Vgl. Benedikt XIV., De Synodo Diœcesana l. III., c. IX, n. VII-VIII: Opera omnia in tomos XVII distributa, tom. XI (Prati 1844) 76-77.

8) Vgl. Pius XI., Brief Quamvis Nostra, 27. Okt. 1935: AAS 28 (1936) 160-161.

9) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961) 456-457; vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio, Art. 12: AAS 57 (1965) 99-100.

10) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio, Art. 12: AAS 57 (1965) 100; vgl. auch Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Art. 15: AAS 57 (1965) 19-20.


Kapitel 6:

1) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Kap. II IV V: AAS 57 (1965) 12-21, 37-49; vgl. auch das Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio, Art. 4.6.7.12: AAS 57 (1965) 94.96.97.99.100; vgl. auch oben, Art. 4.

2) Vgl. Pius XII., Ansprache an die erste internationale Konferenz der Pfadfinder, 6. Juni 1952: AAS 44 (1952) 579-580; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961) 456.

3) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Art. 33: AAS 57 (1965) 39.

4) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961) 455

5) Vgl. Pius XII., Enz. Sertum lætitiæ, 1. Nov. 1939: AAS 31 (1939) 636-644; vgl. ders., Ansprache an die Akademiker der italienischen Katholischen Aktion, 24. Mai 1953: AAS 45 (1953) 411-415.

6) Vgl. Pius XII., Ansprache an den Weltkongreß der Katholischen weiblichen Jugend, 18. Apr. 1952: AAS 44 (1952) 414-419; vgl. ders., Ansprache an die christliche Arbeitervereinigung Italiens (A.C.L.I.), 1. Mai 1955: AAS 47 (1955) 403-404.

7) Vgl. Pius XII., Ansprache an die Delegierten des Kongresses der Caritasverbände, 27. Apr. 1952: AAS (1952) 470-471.

8) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961) 454.

(Quelle: http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decree_19651118_apostolicam-actuositatem_ge.html)

kathpedia.com: Wir sind Kirche

Die Gruppe Wir sind Kirche ist 1995 aus dem sogenannten Kirchenvolksbegehren entstanden. Die Gruppierung agiert in mehreren Ländern unter verschiedenen Namen und hat sich durch verschiedene Forderungen (Zulassung von Priesterinnen, Bischofswahl durch das Volk, Gegen das "Pflicht"zölibat usw.) gegen Positionen der Katholischen Kirche gestellt.


Kirchliche Stimmen über "Wir sind Kirche"

Das Bistum Regensburg bezeichnete "Wir sind Kirche" im November 2006 als "problematische Splittergruppe"[1]. Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller meinte 2003: "Wir bedauern es sehr, dass sogar die von den Bischöfen getragene KNA Meinungen der Organisation „Wir sind Kirche“ verbreitet, die das Ansehen der Kirche in der Öffentlichkeit beschädigen. Wir sind Kirche“ führt zwar den Begriff der Kirche in ihrem Namen, ist aber keine kirchlich anerkannte Organisation und lässt das notwendige Denken und Fühlen mit der Kirche vermissen."[2]

Der Salzburger Alt-Erzbischof Georg Eder sagte 2002 über das "Kirchenvolksbegehren": "Als Akt des Aufbegehrens ist dieses Projekt vorbei. Ich sah darin keine Kraft der Erneuerung. Wenn ich etwas erneuern will, kann ich nicht alles abschaffen wollen." Eder bezeichnete das ganze als "unseriöses Unternehmen".[3]

Der Salzburger Erzbischof Alois Kothgasser hat 2005 dem Verein "Wir sind Kirche" untersagt, in der Dombuchhandlung einen sogenannten "Herdenbrief" zu präsentieren. Kothgasser sagte damals wörtlich: "Wer Christus nachfolgen will, der muss auch bei Petrus bleiben, und wer bei Petrus bleiben will, der ist auch bei der Kirche."

Der Salzburger Generalvikar Johann Reißmeier sagte 2005, dass ein diözesanes Logo wie das der Dombuchhandlung nicht für eine Gruppe verwendet werden dürft, die nicht im Einklang mit der Kirche stehe.[4]

Auch der Wiener Kardinal Christoph Schönborn hatte die Gruppe mehrfach kritisiert. Unter anderem kritisierte er 2003 bei einer Pressekonferenz, dass die Plattform eine Initiative eines Netzwerks von Freimaurern, der "Europäischen Humanistischen Förderation", die die Entfernung des Artikels 51 aus dem EU-Verfassungsentwurf fordere, unterstütze. Der Artikel 51 befasst sich mit dem Status der Kirchen und weltanschaulichen Gemeinschaften. Es wird dort unter anderem festgestellt, dass die Union "den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen", achtet und ihn nicht beeinträchtigt. Außerdem wird festgehalten, dass die Union einen "offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog" mit den Kirchen führt. "Diese Dialogklausel wird von 'Wir sind Kirche' in Frage gestellt", sagte Schönborn: "Man wundert sich." Es bestehe ein "deutlicher Erklärungsbedarf".[5]

2003 hat der deutsche Erzbischof Ludwig Schick den Verein "Wir sind Kirche" wegen deren Rücktrittsforderungen an Papst Johannes Paul II. scharf kritisiert und wörtlich gesagt: "Weisner und seinen Anhängern ist Umkehr und Buße anzuraten. ‚Wir sind Kirche’ können alle sagen, die durch das dreifache Band des Glaubens, der Sakramente und der ehrfürchtigen und gehorsamen Verbindung mit Papst und Bischöfen, kirchliche Gemeinschaft bilden. Aus dieser Communio scheint sich Weisner und seine Zentrale verabschiedet zu haben."[6]

Der Eichstätter Diözesanrat hat 2003 eine Mitgliedschaft von "Wir sind Kirche" im Diözesanrat abgelehnt.

Der Augsburger Bischof Walter Mixa sagte 2003 klar: "'Wir sind Kirche' steht nicht auf Boden der katholischen Kirche."[7]

Auch der Kölner Kardinal Joachim Meisner hat WSK immer wieder kritisiert.

Der bekannte katholische Journalist Guido Horst meinte in einen Kommentar: "Die Kirchennörgler, die in den vergangenen Jahren den "Geist des Konzils" beschworen haben, waren unfruchtbar. "Wir sind Kirche" besteht aus einem Briefkasten und einem E-mail-Server, die KirchenVolksBegehrer, die in Publik-Forum ihr Organ fanden, sind heute ergraut und (geistig) kinderlos geblieben."[8]

2002 hat die spanische Bischofskonferenz in einer Aussendung klargestellt, dass die Bewegung "Wir sind Kirche" keine kirchliche Gruppe sei. Wörtlich hieß es in einer Erklärung: "Diese Bewegung, die sich an einer in Österreich aufgekommenen Initiative orientiert und sich in etlichen Ländern der Erde verbreitet hat, ist trotz des erwählten Namens "Wir sind Kirche" keine kirchliche Gruppe und kann sich keinerlei kanonischer Approbation oder Anerkennung rühmen. Die Bewegung bedient sich einer Ausdrucksweise, die sich eindeutig von der Lehre der Katholischen Kirche entfernt und die kirchliche Einheit verletzt und zerstörerisch auf sie einwirkt."[9]


Struktur von "Wir sind Kirche"

Die Organisation "Wir-sind-Kirche" ist international organisiert. Auf der Webpräsenz findet sich eine Liste von Länderkontakten. Derzeitiger "Präsident" ist Raquel Mallavibarrena aus Spanien. Dessen Vorgängerin im Amt war Elfriede Harth, die allerdings zeitgleich europäische Repräsentantin der Organisation "Catholics for a free choice" ist (oder war, da die Organisation, die die katholische Lehre dahingehend ändern will, dass sie Abtreibungen legitimiert, die internationale Arbeit auf ihrer Website nicht mehr erwähnt). Zudem trat Frau Harth bei den illegitimen "Priesterinnen"weihen der Virtuellen Diözese 2005 als "Zeremonienmeisterin" auf.

Das "Kirchenvolksbegehren" tritt in den deutschsprachigen Ländern zum Teil unter verschiedenen Namen und mit verschiedenen Zweigvereinen auf.
Deutschland

In Deutschland agiert das "Kirchenvolksbegehren" unter dem "Wir sind Kirche"-Förderverein.

Die zentrale Kontaktperson ist Christian Weisner: Postfach 65 01 15, D-81215 München, Tel.: +49 (0)8131-260 250 oder Fax: +49 (0)8131-260 249 E-Mail: info@wir-sind-kirche.de

Weitere Querverbindungen gibt es zum Verein "Frauenwürde e.V.", der unter Berufung auf "verantwortete Gewissensentscheidung" Schwangere berät und den in Deutschland notwendigen Schein zur Tötung von ungeborenen Kindern ausstellt und auch Abtreibungen als Lösung akzeptiert. Außerdem gibt es weitere Gruppierungen wie den Freckenhorster Kreis oder den Verein "Kirche von unten", der ebenfalls den "Geist des Kirchenvolksbegehrens" vertritt. Der "Fuldaer Kreis - für eine offene Kirche", der lt. Gründungsdokument aus einem Zusammenschluss acht katholischer Priester der Diözese Fulda hervorgegangen ist, vertritt u.a. die Auffassung, dass Erklärungen wie "Dominus Iesus" die Kluft zwischen Rom und dem "Kirchenvolk" weiter verstärken. Auch die Zeitung "Publik Forum" wird von Personen gemacht, die dem KVB äußerst nahe stehen. Diese Strömungen unterwandern mittels kirchenfeindlicher Agitation inzwischen auch thematische Vereinigungen am Rand des konfessionellen Spektrums, wie z.B. Pax Christi, eine Bewegung, die ursprünglich Platz für alle bot, die vom Friedensauftrag Christi angesprochen sind, also auch religiös "konservative" Freunde der Völkerversöhnung.
Österreich

In Österreich agiert das "Kirchenvolksbegehren" (KVB) als Verein zur Förderung von "Reformen in der römisch-katholischen Kirche". Auch in Österreich gibt es offene und verdeckte Querverbindungen zu anderen Vereinen. Als inoffizielles Medium des KVB gilt in Österreich die Zeitung "Kirche in", die von Wien aus unter der Leitung von Rudolf Schermann, eines pensionierten Pfarrers, agiert und regelmäßig Artikel gegen Papst, Bischöfe und katholische Gruppierungen veröffentlicht.
Personen in Österreich

Folgende Personen werden unter anderem vom Verein "Wir sind Kirche", 1090 Wien, Mosergasse 8, Tel.: ++43/1/315 42 00 als offizielle Mitglieder und Kontaktpersonen in den Diözesen angegeben:

    * Vorsitzender: Ing. Hans Peter Hurka, Mosergasse 8/7, 1090 Wien,
      Tel.: 01/51551/31500, Fax: 01/51551/31509, E-Mail: hans_peter.hurka@gmx.at

    * Stellvertretender Vorsitzende: Dr. Martha Heizer, Feldweg 14, 6067 Absam,
      Tel.: 05223 / 41 6 85, E-Mail: martha.heizer@uibk.ac.at

    * Linz: Pfarradministrator Anton Achleitner, Rainerstraße 8a, 4600 Wels,
      Tel.& Fax: 07242 / 44 501, E-Mail: aachlei@aon.at

    * Salzburg: Mag. Gidi Außerhofer, Kirchenstraße 1, 5411 Oberalm,
      Tel. & Fax: 06245 / 800 60 –(4), E-Mail: pfarre.oberalm@kirchen.net

    * Graz: Hans-Anton Ederer, 8020 Graz, Annenstraße 56,
      Tel.: Tel.& Fax: 0316 / 71 80 92, E-Mail: h.a.ederer@utanet.at

    * St. Pölten:Dr. Robert Wychera, Türkenstraße 21, 3424 Zeiselmauer,
      Tel. & Fax: 02242 / 70 6 33, E-Mail: robert.wychera@utanet.at


Literatur

    * Andreas Laun: Kirche Jesu oder Kirche der Basis? Zum Kirchenvolksbegehren. Adamas Verlag, Köln 1996, ISBN 978-3925746734


Einzelnachweise

   1. ↑ kath.net: 'Im offenen Gegensatz zu Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche', 11. November 2006
   2. ↑ kath.net: Bischof Müller: 'Wir sind Kirche' blockiert geistige Erneuerung, 24. März 2003
   3. ↑ kath.net: Erzbischof Georg Eder zu AIDS: 'Die Natur rächt sich', 12. Dezember 2002
   4. ↑ kath.net: Salzburger Erzbischof untersagt Auftritt von 'Wir sind Kirche', 13. Mai 2005
   5. ↑ kath.net: Schönborn kritisiert UN-Klonbeschluss und 'Wir sind Kirche', 7. November 2003
   6. ↑ kath.net: Rücktrittsforderung an den Papst scharf zurückgewiesen, 13. Oktober 2003
   7. ↑ kath.net: Mixa: 'Wir sind Kirche' steht nicht auf Boden der katholischen Kirche, 8. April 2003
   8. ↑ kath.net: Die Kirchennörgler und der 'Geist des Konzils', 5. Dezember 2005
   9. ↑ kath.net: Spanischer Episkopat: "Wir sind Kirche" ist keine kirchliche Gruppe, 15. Juli 2002

(Quelle: http://www.kathpedia.com/index.php/Wir_sind_Kirche)

Links National

Kathpedia: Päpstlicher Rat für die Laien

kirchensite: Laie

Bistum Regensburg: Laien in der Kirche

Bistum Regensburg: Laienapostolat

Pro Sancta Ecclesia

Wikipedia: Laie (Religion)

Laienapostolat

Laienorganisationen

Laienmissionsorganisationen

Forum deutscher Katholiken e.V.

kirchensite: missio canonica

Erzbistum München und Freising: Laiengremien

Erzbistum München und Freising: Diözesanrat

Erzbistum München und Freising: Katholikenrat der Region München

Erzbistum München und Freising: Dekanatsräte

kath.net: Papst: Laienapostolat wird immer dringlicher

kath.net: Unfähig für die Mitgliedschaft in kirchlichen Räten

kath.net: Warum 'Wir-sind-Laien' vom Vatikan keine Antwort bekommen hat

kath.net: 'Inkompatibel mit dem katholischen Glauben'

kath.net: Vatikan: Keine Lehrerlaubnis bei Vorsitz von ,Wir-sind-Kirche’

kath.net: "Wie überflüssig Randgruppierungen wie 'Wir-sind-Kirche' sind"

kath.net: Kleruskongregation bestätigt Handeln von Bischof Gerhard Ludwig Müller

kath.net: Regensburger Bischof entlässt 'Wir-sind-Kirche'-Aktivist

kath.net: 'Im offenen Gegensatz zu Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche'

kath.net: Bischof Müller: 'Wir sind Kirche' blockiert geistige Erneuerung

kath.net: Salzburger Erzbischof untersagt Auftritt von 'Wir sind Kirche'

kath.net: Schönborn kritisiert UN-Klonbeschluss und 'Wir sind Kirche'

kath.net: Rücktrittsforderung an den Papst scharf zurückgewiesen

kath.net: Mixa: 'Wir sind Kirche' steht nicht auf Boden der katholischen Kirche

kath.net: Die Kirchennörgler und der 'Geist des Konzils'

kath.net: Spanischer Episkopat: "Wir sind Kirche" ist keine kirchliche Gruppe

StJosef.at: Gegen-Kirche auf dem Vormarsch? Sogenanntes "Kirchenvolks-Begehren" birgt viele Gefahren. Eine kritische Analyse seiner Forderungen von Dr. theol. Josef Spindelböck

kath.net: Römische Post für 'Wir-sind-Vatikanum-II-Aktivisten'

kath.net: Wenn der Priester zum 'Sakramententäter’ wird

ANSPRACHE VON BENEDIKT XVI. AN DAS KARDINALSKOLLEGIUM UND DIE MITGLIEDER DER RÖMISCHEN KURIE BEIM WEIHNACHTSEMPFANG

katholisch.de: Würzburger Bischof zur Frage der Laienpredigt in der Eucharistiefeier

katholisch.de: Liturgische Vorschriften bleiben unverändert

kath.net: Eine Laienpredigt und wie man Priester aus der Pfarrei verdrängt

kath.net: US-Bischof: Predigen ist Aufgabe des Priesters

kath.net: Bistum Chur: Proteste gegen Aus für Laienpredigten

kath.net: Schluss mit 'qualitativ hoch stehenden Laien-Predigten'

kath.net: Aus für Laienpredigten in der Diözese Linz

kath.net: Bischof Ludwig Schwarz will keine ,Laienpredigt' bei Heiligen Messen

Links International

Die weltweit größte kath. Laienorganisation: Legion Mariens (Legion of Mary)

Vatikan: Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester

Vatikan: Päpstlicher Rat für die Laien

Original Catholic Encyclopedia: Laity

New Advent: Laity

Catholic Answers: What is the Lay Apostolate?

Wikipedia: Laity

Pontifico Consiglio Per I Laici (Päpstlicher Rat für die Laien)

ICN: Pope calls for laypeople to be more aware of 'being Church'

 

 
 
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Gloria TV: Ein illegales Dorf in Peru

 

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